Habe vor zwei Jahren unser Auto angemeldet und war vorher natürlich bei der Versicherung und habe die entsprechende Bescheinigung abgeholt. Geht ja auch nicht anders.
Nun hat aber die KFZ-Zulassungsstelle die anmeldung nicht an die Versicherung weitergegeben, so dass die letztendliche Versicherung nihtzustande gekommen ist. Bezahlthabe ich übrigens auch nie, dass allerdings (auch wenns mir keiner glaubt) nicht bemerkt.
Wie stehe ich nun rechtlich da? Was soll ich nun tun.
Würden gerne nächste woche das Auto abmelden und ein Neues anmelden.
Mit der vorläufigen Deckung aus der Deckungskarte oder eVB war Dein Auto gesetzlich Haftpflicht versichert! Der Versicherer kann eine risikogerechte Prämie verlangen. Passiert da nichts hast Du wohl Glück gehabt . Allerdings kannst Du die schadenfreie Zeit dann beim nächtsen Vertrag nicht anrechnen lassen! Für das neue Kfz brauchst Du eine neue eVB.
Das könnte problematisch werden. Versuchen Sie das auf
jeden Fall mit der Versicherung gütlich zu klären denn
diese hat Ihnen mit Ausgabe der Deckungskarte einen
vorläufigen Haftpflichtschutz gewährt. Anderfalls wären
Sie seit 2 Jahren mit einem nichtversicherten Fahrzeug
im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs gewesen.
Bemühen Sie sich um einen rückwirkenden
Versicherungsschutz. Wenn Sie das Auto abmelden wird
mit Sicherheit eine Meldung der Zulassungsstelle an die
Versicherung gehen.
Habe vor zwei Jahren unser Auto angemeldet und war
vorher
natürlich bei der Versicherung und habe die
entsprechende
Bescheinigung abgeholt. Geht ja auch nicht anders.
Nun hat aber die KFZ-Zulassungsstelle die anmeldung
nicht an
die Versicherung weitergegeben, so dass die
letztendliche
Versicherung nihtzustande gekommen ist. Bezahlthabe
ich
übrigens auch nie, dass allerdings (auch wenns mir
keiner
glaubt) nicht bemerkt.
Wie stehe ich nun rechtlich da? Was soll ich nun tun.
Würden gerne nächste woche das Auto abmelden und ein