Auto ohne Kennzeichen abstellen

Hallo

eine Person besitzt ein Auto, welches aus unmeldungstechnischen Gründen (soll auf ein anderes Familienmitglied in einer anderen Stadt angemeldet werden) ein paar Tage (Kennzeichen müssen per Paket zurückgesendet werden) ohne Kennzeichen vor der Tür stehen wird.
Das Auto ist dabei lückenlos versichert und angemeldet. Das Auto wird in dieser Zeit nicht bewegt.

Ist dieses Vorgehen stafbar? Schützt ansonsten ein Kennzeichen aus Papier vor einer Strafe?
Besteht dieses Problem auf Privatgrund (gemieteter Stellplatz) immer noch?

Gruß
Tato

Hallo,

Das Auto ist dabei lückenlos versichert und angemeldet. Das
Auto wird in dieser Zeit nicht bewegt.

Ist dieses Vorgehen stafbar? Schützt ansonsten ein Kennzeichen
aus Papier vor einer Strafe?
Besteht dieses Problem auf Privatgrund (gemieteter Stellplatz)
immer noch?

Grundsätzlich gilt:

  • Zugelassene KFZ müssen im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Kennzeichen ausgestattet sein. Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, kostet 40 EUR und 1 Punkt in Flense.

  • Privatgrund ist nur dann „wirklich“ Privatgrund, wenn er „umfriedet“ ist, sonst gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum (diese Regel ist insbes. bei Bauernhöfen umstritten).

  • Es ist nicht vorgehsehen, zwecks Ummeldung ein KFZ ohne Kennzeichen irgendwo rumstehen zu lassen. Bei einer Ummeldung erwartet der Gesetzgeber, dass man diese mit dem Fahrzeug erledigt (oder es eben auf umfriedetem Privatgrund abstellt).

  • Ein entsprechender Zettel, der die Lage kurz erklärt und das alte Kennzeichen sowie die Kontaktdaten enthält, kann evtl. bei entspr. Amtspersonen kurze Anflüge von Menschlichkeit und Toleranz auslösen. Muss aber nicht.

  • Bei geklauten Kennzeichen gilt dies alles entsprechend, allerdings hält einen (AFAIK) eine entsprechende Anzeige bei der Polizei im Zweifel bis zur Erteilung der neuen Kennzeichen schadlos.

  • Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung. Nur ein ein paar allgemeine Gedanken.

  • Mich würde mal interessieren, was die bzw. irgendeine Zulassungsstelle für ein Vorgehen in einem solchen Fall offiziell empfiehlt.

Gruß,

Malte

Ich sehe hier zumindest einen Verstoß gegen § 27 (2) StVZO. Wenn Halter in Hamburg wohnt und man evlt. hier einen Trick sucht um günstigere Versicherungklassen etc. zu erhalten, das Fahrzeug jedoch in Frankfurt am Main gefahren wird und dort den Standort hat, so ist dies nicht zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__27.html

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Interessant: KFZ muss im Zulassungsbezirk?

Ich sehe hier zumindest einen Verstoß gegen § 27 (2) StVZO.
Wenn Halter in Hamburg wohnt und man evlt. hier einen Trick
sucht um günstigere Versicherungklassen etc. zu erhalten, das
Fahrzeug jedoch in Frankfurt am Main gefahren wird und dort
den Standort hat, so ist dies nicht zulässig.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__27.html

Mal als Frage an die Rechtsgelehrten:

Bedeutet das, dass bspw. sämtliche Fahrzeuge der Deutschen Telekom oder anderer großer Firmen sowie die Fahrzeuge der großen Autovermieter illegal unterwegs sind?

Schließlich befindet sich deren „regelmäßiger Standort“ „länger als drei Monate“ woanders als im Zulassungsbezirk.

Die gleiche Problematik dürfte sich bspw. bei jungen Leuten ergeben, deren KFZ auf Mama oder Papa zugelassen ist und die bspw. woanders studieren. Auch die illegal unterwegs?

Gruß,

Malte

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Bei Großflotten wird es wohl einzelne Ausnahmen gemäß § 70 StVZO geben. Näheres dazu weiß ich jedoch nicht. Weiterhin dürfte auch so mancher Handelsvertreter mit dem Firmenwagen nur ganz selten dort sein, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Mein Nachbar hat so einen Wagen, zugelassen in Flensburg, der ist aber Tag für Tag in Hessen unterwegs und abends steht der Wagen in seiner Garage.

Sicher auch ein Fall des § 70.

Hallo Malte,

bei Firmen müssen die Fahrzeuge am „Sitz“ der Firma (laut Handelsreggister ) zugelassen werden,da der „Halter“ des jeweiligen
Kraftfahrzeuges ja nicht der „Briefträger“ (oder Handelsvertreter) sondern die FIRMA ist.Deswegen ist es auch bei allen Firmen Pflicht,das
„Fahrtenbücher“ geführt werden müssen um im Falle von Verkehrsverstößen
den Fahrer benennen zu können (zumindest in der Theorie…*g*…).

Hi,

bei Firmen müssen die Fahrzeuge am „Sitz“ der Firma (laut
Handelsreggister ) zugelassen werden,da der „Halter“ des
jeweiligen Kraftfahrzeuges ja nicht der „Briefträger“ (oder
Handelsvertreter) sondern die FIRMA ist.

Du hast den § nicht wirklich gelesen, oder?

Gruß,

Malte

Für solche Fälle gibt es leider keine Regelung. Ich kann nur nochmals auf die bereits gepostete Ausnahmemöglichkeit verweisen.

Denn sonst wäre es schlecht möglich, bei Beachtung der StVZO, dass Sixt, Telekom, Bahn und viele andere Handelsfirmen die Fahrzeuge am Firmensitz zulassen könnten. Die StVZO gibt da nur den § 70 her.