Hallo,
demnaechst werden tausende Autos in Deutschland staendig ohne Nummernschild auf der Strasse stehen, weil das Wechselkennzeichen am anderen Auto unterwegs ist.
Gibt es dann am Auto ohne Nummernschild irgendwelche Info zum Halter oder Versicherung? Ist schon etwas angedacht? Wie regeln es andere Laender?
Gruss Helmut
Moin,
demnaechst werden tausende Autos in Deutschland staendig ohne
Nummernschild auf der Strasse stehen
Das kann ich mir nicht vorstellen. Beim Wechselkennzeichen sollte das Auto ohne Kennzeichen auf Privatgrundstück, „weggesperrt“ von der Öffentlichkeit stehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann ein kennzeichenloses Auto auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen darf, darf es heute ja auch nicht.
Grüße,
-Efchen
Nabend!
Was heißt, kannst du dir nicht vorstellen.
Soll das Thema „Wechselkennzeichen“ nur für Grundbesitzer gelten?
http://www.autobild.de/artikel/neues-vom-wechselkenn…
Hier wird ein zweigeteiltes kennzeichen vorgeschlagen, was m.E. zwar auch keine eindeutige Identifizierung zulässt.
Und solche Fragen würde ich einfach mal ans BMVBS schicken. Die sind die ersten die es wissen sollten.
Gruß
T.
Wieso nur für Grundbesitzer?
Natürlich darf auch in Österreich das Fahrzeug ohne Nummer nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein - wie streng das dort gesehen wird sei mal dahingestellt.
Ich gehe auch fest davon aus, dass dies entsprechend bleiben wird.
Grüße!
Tach,
Was heißt, kannst du dir nicht vorstellen.
Das heißt, dass ich mir das nicht vorstellen kann. Die Begründug dazu habe ich ja gegeben. Man darf ein Kfz ohne Kennzeichen nicht auf öffentlichem Grund abstellen.
Wenn das Kfz in einen Unfall verwickelt ist, was soll ich denn dann als Geschädigter tun? Ist das nicht der Hintergedanke davon?
Soll das Thema „Wechselkennzeichen“ nur für Grundbesitzer
gelten?
Was hat das mit Grundbesitz zu tun?
Ich kann auch eine Garage oder einen abschließbaren Parkplatz gemietet haben, dazu muss ich kein Grundbesitzer sein. Ich kann mein Fahrzeug auch auf einem anderen Privatparkplatz, der kein öffentlicher Verkehrsraum ist, abstellen. Der kann sogar kostenlos sein, aber Grundbesitzer muss ich dazu nicht sein.
Habe ich so eine Möglichkeit des Abstellens nicht, dann kann ich mir halt kein Wechselkennzeichen nehmen, sondern muss beide Autos anmelden. Da sehe ich kein Problem.
http://www.autobild.de/artikel/neues-vom-wechselkenn…
Hier wird ein zweigeteiltes kennzeichen vorgeschlagen, was
m.E. zwar auch keine eindeutige Identifizierung zulässt.
Um Vorschläge geht es ja nicht. Vorschlagen kann jeder vieles.
Grüße,
-Efchen
Tach auch!
demnaechst werden tausende Autos in Deutschland staendig ohne
Nummernschild auf der Strasse stehen, weil das
Wechselkennzeichen am anderen Auto unterwegs ist.
Keine Sorge, das wird nicht passieren.
Gibt es dann am Auto ohne Nummernschild irgendwelche Info zum
Halter oder Versicherung?
Evtl. über die FIN.
Ist schon etwas angedacht? Wie
regeln es andere Laender?
M.W. ist beim Wechselkennzeichen immer nur das Fahrzeug haftpflichtversichert, auf welchem das Kennzeichen montiert ist. Somit haben die jeweils anderen, aktuell nicht mit dem Wechselkennzeichen versehen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. Sie müssen z.B. in einer Garage abgestellt werden.
Hier wäre dann noch interessant, wie dies z.B. bei Tiefgaragen unter größeren Wohnhäusern geregelt wird, in denen keine Autos ohne Kennzeichen abgestellt werden dürfen. Steht in der Hausprdnung lediglich „abgemeldet“, dürfte es kein Problem geben, da die Fahrzeuge ja über das Wechselkennzeichen zugelassen sind.
Eine „Stand“-Versicherung für alle Fahrzeuge, also auch für die gerade nicht genutzten, wird es sicherlich geben, so dass man sich gegen Diebstahl und Vandalismus absichern kann.
Gruß,
M.
Hallo!
Also bei uns in Österreich gibts das schon ewig und ist eine bestens bewährte Regelung. Ich hab auch ein normales Auto und meinen T3syncro Camper auf Wechselkennzeichen angemeldet.
Das sieht in Österreich so aus: man hat nur einen Versicherungsvertrag und zahlt die Prämie nur für das Fahrzeug mit der höheren Prämie. Das gleiche gilt für die KFZ-Steuer, die zahlt man auch nur für das Fahrzeug mit der höheren Steuer. Auf öffentlichen Straßen darf immer nur das Fahrzeug stehen oder fahren, auf dem die Nummerntafeln montiert sind. Nur dieses ist versichert.
Gruß
Tom
Hallo!
Das wird schon relativ streng gesehen, eben aus versicherungstechnischen Gründen.
Gruß
Tom