Auto parken vor Motorrad auf Bürgersteig?

Hi!

Auf der Parkplatzjagd in der Großstadt habe ich immer wieder diese Situation: Es gibt nur eine einzige (vermeintliche?)Parklücke im ganzen Viertel, nämlich die Stelle hinter der irgendein Motorradfahrer sein furchterregendes 1000ccm-Geschoss auf dem Bürgersteig abgestellt hat.

Meine Frage: Parken die anderen hier nicht, weil es Vorschriften gibt, die besagen, dass man ein auf dem Bürgersteig abgestelltes Motorrad nicht „zuparken“ darf oder habe sie lediglich Angst, dass sie eine Schramme abkriegen, wenn dass Motorrad zu nächsten Ausritt auf die Straße geschoben wird?

Danke Euch!

hi

Meine Frage: Parken die anderen hier nicht, weil es
Vorschriften gibt, die besagen, dass man ein auf dem
Bürgersteig abgestelltes Motorrad nicht „zuparken“ darf oder
habe sie lediglich Angst, dass sie eine Schramme abkriegen,
wenn dass Motorrad zu nächsten Ausritt auf die Straße
geschoben wird?

leider, leider 2. … denn das Parken auf dem Gehweg wird zwar oft geduldet (eben weil man dadurch keinem Auto einen ganzen Parkplatz wegnimmt, aber trotzdem meist auch die Fussgänger nicht behindert…) erlaubt ist es trotzdem nicht,…

Gruß Hexerl

leider, leider 2. … denn das Parken auf dem Gehweg wird zwar
oft geduldet (eben weil man dadurch keinem Auto einen ganzen
Parkplatz wegnimmt, aber trotzdem meist auch die Fussgänger
nicht behindert…) erlaubt ist es trotzdem nicht,…

Es sei denn, es ist ausdrücklich per Schild erlaubt.

Gruß Ivo

Ein Motorrad ist ein normales Fahrzeug im Straßenverkehr.
Motorräder dürfen deswegen nicht nebeneinander fahren (ein Fahrzeug darf nur auf einer Fahrspur bewegt werden), benötigen einen separaten Autoparkplatz für sich (was keinen schert), dürfen sich nicht an Ampeln vordrängeln (weil Motorräder auch eine eigene Fahrspur nutzen dürfen) und so ziemlich alles was Motorradfahrer machen ist so ziemlich alles verboten … außer wenn einer nur 1 Motorrad auf einen Autoparkplatz stellt.
Das ist erlaubt.
Dafür muß aber ein Motorradfahrer auch deutlich sichtbar eine Parkscheibe am Fahrzeug anbringen, wenn eine durch Schilder gefordert wird.
Nur … wie ???

Kuriosität am Rande :
Bewegen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr gilt auch, wenn ein Motor aus ist.
Wenn also einer (so wie ich das schon beobachtet habe) ein Motorrad von einem Autoparkplatz runterschiebt auf den Gehweg, um sein Auto auf den Parkplatz zu stellen, und der Autofahrer für diese Schiebeaktion keinen Motorradführerschein hat, gilt das als „Fahren ohne gültige Betriebserlaubniss“.
Genauso wie ein Betrunkener bestraft wird, der in seinem Auto im Winter mit laufenden Motor schläft.

Bewegt sich ein Fahrzeug ohne Motor oder läuft ein Motor ohne das sich das Fahrzeug bewegt, ist das schon ein Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr.

Wenn einer ein Motorrad an einer Tankstelle vom Ständer holt und und es wegschiebt um Platz für sein Auto zu machen, während der Motorradfahrer an der Kasse noch zahlt, und wenn das Motorrad dabei umfällt, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Schiebers wenn das Motorrad vom Ständer aus umfällt und die PKW-Versicherung, wenn es von den Rädern aus umfällt.

Alles ganz einfach und nachzulesen bei mir unter http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/verkehr.htm