Auto parken

Hallo,
ich habe an einem nciht erlaubten Parkplatz 2 mal falsch geparkt.
2.8 und 16.8

vor 2 wochen habe ich die erste strafe bekommen, 35 EU.
heute die 2. strafe, wieder 35 EU

können die mich 2 mal beschrafen, wenn ich vorher von dennen nichts gehört habe?

  • man muss doch für eine Ordnungswidrichkeit nur einmal zahlen, oder?
  • oder, das auto könnte teoretisch da die 2 wochen gestanden haben, und somit muss ich nur einmal zahlen… ?

70 Euro als Schüler jede menge geld, wo ich nur zum see wollte, und die parkgebühr sparen wollte - und die zocken gleich richtig ab…

Hi,

  • man muss doch für eine Ordnungswidrichkeit nur einmal
    zahlen, oder?

Schon richtig, aber du hast ja eben derer zwei begangen.

  • oder, das auto könnte teoretisch da die 2 wochen gestanden
    haben, und somit muss ich nur einmal zahlen… ?

Nein, so dumm sind die Leute vom Ordnungsamt auch wieder nicht. Wenn du 14 Tage dort gestanden hättest, dann hättest du wahrscheinlich nicht mehr dort gestanden. (ja, ok, Kalauer). Sprich: sie hätten dich abschleppen lassen. Wenn eine Politesse bei Ihrer nächsten Runde dein „abgestraftes“ Auto immer noch dort gesehen hätte, wäre es auf jeden Fall teurer geworden.

70 Euro als Schüler jede menge geld, wo ich nur zum see
wollte, und die parkgebühr sparen wollte - und die zocken
gleich richtig ab…

Tja, teuer gespart. Mal gewinnt man, mal verliert man.
Ärgern nutzt nichts, besser zahlen - schont die Nerven.

Gruß
Stefan

Hallo,
ich habe an einem nciht erlaubten Parkplatz 2 mal falsch
geparkt.
2.8 und 16.8

vor 2 wochen habe ich die erste strafe bekommen, 35 EU.
heute die 2. strafe, wieder 35 EU

können die mich 2 mal beschrafen, wenn ich vorher von dennen
nichts gehört habe?

  • man muss doch für eine Ordnungswidrichkeit nur einmal
    zahlen, oder?
  • oder, das auto könnte teoretisch da die 2 wochen gestanden
    haben, und somit muss ich nur einmal zahlen… ?

Du kannst viele Male für die gleiche Ordnungwidrigkeit bestraft werden.
Nur noch ein paar Tage online, aber putzig:

http://members.aol.com/parkplatzsachen

Hi leo,

wenn du zwei Leute erschlägst, bist du wegen Doppelmord dran. Oder doch nicht? Grübel, grübel…

Spare fleißig weiter, dann kannst du dir bald mal ein Abschleppen leisten.

Gruß Ralf

Hallo

http://members.aol.com/parkplatzsachen

Ich habe mich durch die Seiten gekämpft und kann nur sagen: die Behörde hatte grundsätzlich Recht.

  1. Parken im Wendebereich ist verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt
  2. Wenn nicht anders vorgeschrieben muss hintereinander parallel zum Bordstein geparkt werden.
  3. Das gilt auch, wenn niemand direkt behindert wird.

Abgesehen davon:

  1. Irgendwer muss doch die Behörde gebeten haben, dort zu kontrollieren (sooo viel Personal hat keine Stadt)
  2. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht (warum ich und nicht auch die anderen) und auch kein Gewohnheitsrecht (Ich mache das schon immer so)

Gruß
HaWeThie

Abzocke …
Hi,
… ist ein billiger Vorwurf, um zu verschleiern, dass man selbst etwas falsch gemacht hat.
Für den Tarif hast du nämlich „ordentlich“ (= mit Behinderung) falsch geparkt.
(http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_1…)

70 Euro als Schüler jede menge geld, wo ich nur zum see
wollte, und die parkgebühr sparen wollte - und die zocken
gleich richtig ab…

Wenn Du wenig Geld hast, dann halte Dich an die Regeln, das ist am billigsten.
Wenn Du Dich - aus welchem Grund auch immer - nicht an die Regeln halten willst, dann sein ein Mann und zahl’ wenn Du erwischt wirst - aber jammere nicht herum.

Sieh es positiv:
Freu’ Dich ganz einfach, dass Du nicht abgeschleppt wurdest.

*2 cent*
Rossi

geh mal auf www.strafzettel.de und lies dir insbesondere mal durch, was bei „Einstellung nach § 25a StVG“ steht.
Dadurch kannst du ca. 30 Euro sparen, in deinem Fall.