Hallo,
derzeit findet man in der Zeitungswerbung von Autohaeusern oft Neuwagenpreise, die optisch guenstig aussehen. Wenn man dann nachfragt oder das Kleingedruckte liest, erst dann kommt heraus, der ausgezeichnete Preis ist NACH ABZUG der Umweltpraemie gemeint. Um diesen Preis des Neuwagens zu erhalten muss man einen Altwagen abwracken lassen und die Praemie bekommen, mit allen Randbedingungen. Eigentlich isrt der Preis des Neuwagens 2500 EUR hoeher als ausgezeichnet. Das kann man als irrefuehrende Werbung auffassen.
Ist die Preisauszeichnung zulaessig, bei der erst im ganz klein Gedruckten die Abwrackpraemie erwaehnt ist?
Welcher Paragraf greift da?
Gruss Helmut
Hallo,
Ist die Preisauszeichnung zulaessig, bei der erst im ganz
klein Gedruckten die Abwrackpraemie erwaehnt ist?
Gegenfrage: Ist es eigentlich zulässig, dass seit Jahren Handys für 1,- Euro angeboten werden, wenn erst im Kleingedruckten steht, dass man auch einen 24 Monatsvertrag abschließen muss?
Vielleicht kannst Du Dir die Frage selbst beantworten.
Gruß
S.J.
Hi,
der Unterschied besteht im allgemeinem in dem kleinen Wörtchen „ab“.
Ich habe noch keine Autohaus Werbung gesehen wo nicht steht, dass Wagen xy AB soundsoviel Tausend Euro zu erhalten ist.
Der Preis ist bei allen Autos eine Frage der Ausstattung und demnach ist die Werbung okay.
Und wenn ein * am Preis ist, ist man als potenzieller Kunde auch „verpflichtet“ sich den Text dazu durchzulesen, wenn er auf das Angebot eingehen will. Denn der *-Text steht später meist mit im Vertrag als Vertragsbestandteil.
Ein Fehler, der immer wieder von „Angebotslesern“ gemacht wird. Hier wird ein ANGEBOT unterbreitet und nicht ein fertiger Vertrag!
Verträge sind immer noch verhandlungssache.
Gruss