Hallo, wir möchten unsere altes Auto verkaufen, der interessierte Käufer möchte den Wagen evtl. gleich mitnehmen. Er ist jedoch noch auf uns angemeldet, so dass auch eine Probefahrt möglich ist. Wie gehe ich da jetzt am Besten vor? Kann den Käufer ja nicht mit meinen Nummernschildern wegfahren lassen, zumal die Versicherung nur auf uns beide zugelassen ist.
Vielen Dank für die Hilfe
Moin,
guck mal beim ADAC: da gibt es Kaufverträge, die auch das rechtssicher einschließen. Man vereibart eine Übergabe zu einem bestimmten Zeitpunkt, ab dem der Käufer für alles verantwortlich ist. Er verpflichtet sich, das Auto in einer gewissen Zeit abzumelden.
Der ADAC hat, wie gesagt Vordrucke und auch Infos dazu.
Haelge
hätte ich auch gesagt, aber die versicherung macht da dann doch einen strich durch die rechnung, oder? unter den bedingungen wäre imho noch nicht mal 'ne probefahrt drin.
hätte ich auch gesagt, aber die versicherung macht da dann
doch einen strich durch die rechnung, oder?
Oder auch nicht.
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verk…
Zu finden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=autove…
Oder eben über die Seite des ADAC, von dem ja auch schon die Rede war.
Gruß
C.
hätte ich auch gesagt, aber die versicherung macht da dann
doch einen strich durch die rechnung, oder?
Oder auch nicht.
Hi
du machst in den Kaufvertrag den Vermerk , das du das Fahrzeug am Datum und an der UHRZEIT !!! verkauft hast .
Dann machst du davon eine Kopie und gibst diese dann deinem Versicherungsvertrer .
Wenn der Fahrzeugführer , also der neue Besitzer (Käufer) jetzt damit einen Unfall baut , wird das auf dem Käufer seine Fahrzeugversicherung abgerechnet , die Versicherungen kennen sich untereinander , das bekommen diese geregelt .
Beweis liegt vor , mein Bruder hatte ein Fahrzeug verkauft und der Käufer baute auf dem Heimweg einen Unfall .
So jedenfalls nach Auskunft meines Versicherungsvertreters , da ich jedes Frühjahr mein Winterauto wieder verkaufe und es jedesmal angemeldet mit Nummernschild verkaufe .
Wie gesagt Ich schreibe folgenden Satz darunter :
Das Fahrzeug wurde am Datum xx.03.2011 um 13.50 Uhr verkauft und übergeben , der Käufer verpflichtet sich bis zum Tag ( 3 Werktage später ) das Fahrzeug abzumelden .
Die Kopie liegt dann bei der Versicherung , wenn der damit am 4 Werktag noch rumkurvt , ist der Wagen nicht versichert.
Toni
Hallo,
du machst
wieso ich?
Die Kopie liegt dann bei der Versicherung , wenn der damit am
4 Werktag noch rumkurvt , ist der Wagen nicht versichert.
Das stimmt nicht. Der verlinkte Text war doch in der Hinsicht eindeutig, oder nicht?
Noch einmal:
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
*grmpfl*
C.
P.S.
im übrigen: ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ist immer haftpflichtversichert.
eben! genau das meine ich. und wenn man dann eine versicherung hat, bei der man nur bestimmte personen als fahrer eingetragen hat, dann wird die sich natürlich quer stellen. gleiches gilt für die probefahrt. zumindest da ist der wagen ja noch nicht verkauft - und läuft deshalb noch definitiv auf den verkäufer!
Hallo!
Also, ich habe das beim letzten Autoverkauf Privat an Privat so gemacht:
Probefahrt ja, aber nur mit mir auf dem Beifahrersitz (so konnte ich während der Fahrt auch gleich Fragen zum Wagen beantworten, die bei der Fahrt automatisch aufkamen).
Und dann, beim Kauf, haben wir das so gemacht, Kaufvertrag aufgesetzt (wichtig: Gewährleistung explizit ausschließen!), dann Kaufsumme gegen Fahrzeugpapiere ausgetauscht, aber den Schlüssel und den Wagen gabs erst NACH der Ummeldung, d.h. der Käufer MUSSTE den Wagen ummelden, bevor ich ihn ihm gebe. das war von vornherein so vereinbart und er hat das auch verstanden, dass ich das wegen der Versicherungsfrage nicht anders machen möchte. Er hat dann die Nummernschilder abmontiert (so konnte dann auch ICH nicht mehr fahren) und am nächsten Tag die umgemeldeten Papiere gezeigt, dann habe ich ihm den Wagen und die Schlüssel gegeben. Ist zwar für den Käufer etwas umständlich, aber jeder redliche Käufer wird das verstehen, und wenn einer DESWEGEN den Wagen nicht will, wäre mir das sowieso schon suspekt.
LG
Claudia
eben! genau das meine ich. und wenn man dann eine
versicherung hat, bei der man nur bestimmte personen als
fahrer eingetragen hat, dann wird die sich natürlich quer
stellen.
Da stellt sich keine Versicherung quer. Es steht doch alles in dem Text, Herrschaftszeiten: ab Zeitpunkt des Verkaufs hat der Verkäufer mit der Karre nichts mehr am Hut, wohl aber seine Versicherung - bis zum Zeitpunkt der Ummeldung.
gleiches gilt für die probefahrt.
Um die Probefahrt ging es nicht.
Gruß
C.
Hallo, wir möchten unsere altes Auto verkaufen, der
interessierte Käufer möchte den Wagen evtl. gleich mitnehmen.
Er ist jedoch noch auf uns angemeldet, so dass auch eine
Probefahrt möglich ist. Wie gehe ich da jetzt am Besten vor?
Der Interessent bringt Kurrzzeitkennzeichen mit, die Probefahrt erfolgt nur, wenn DU dabei bist.
Und der Wagen geht ausnahmslos abgemeldet aus euren Händen.
Du holst dir vorher einen Kaufvertrag vom ADAC (als Mitglied auch zum Download) und füllst den absolut ehrlich aus. So ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung sicher möglich. (Aber nix verschweigen oder vergessen!).
Kann den Käufer ja nicht mit meinen Nummernschildern wegfahren
lassen, zumal die Versicherung nur auf uns beide zugelassen
ist.
Das KANN man machen.
Und anschließend schlägst du dann hier auf mit der Frage:
„Neuer Eigentümer meldet das Auto nicht um!“ auf und wirst wegen deiner Dummheit verbale Prügel einfangen…zu Recht…
Hallo und vielen liebe Dank für die vielen Antworten.
Der Interessent möchte nun am Sonntag kommen um den Wagen zu kaufen und versucht sich rote Nummernschilder zu besorgen. Der Wagen ist jedoch noch auf uns angemeldet und ich möchte ihn eigentlich nicht abmelden, solange ich nicht sicher weiß, dass der Käufer ihn wirklich haben möchte.
Wie gehe ich jetzt vor, wenn der Käufer den Wagen mit seinen roten Schildern am So mitnehmen möchte und der Wagen aber noch auf uns angemeldet ist? Kann ihm dann ja nicht die Papiere mitgeben, da ich diese ja selber noch für die Abmeldung brauche. Und kann ich an einen noch angemeldeten Wagen rote Nummernschilder dranmachen??? Wie könnte man das managen?
Vielen Dank 
Um die Probefahrt ging es nicht.
im ursprungspost stand davon zwar was drin, aber was weiß schon ich. stimmt wohl, ging nicht explizit um die frage, ob die versicherung bei einer probefahrt mitspielen würde, aber vermutlich hat ja auch die erwähnung der probefahrt in dem gleichen posting wie die frage nach der versicherung, wenn der wagen verkauft wird und nur von zwei personen gefahren werden darf, damit nix zu tun.