Auto Privat verkauft jedoch meldet sich der Käufer nicht mehr!?

A hat sein privates Auto zum Verkauf im Internet inseriert und es am Tel und durch einen einfachen e-Mail Kaufvertrag /Kaufbestätigung verkauft. In der Mail wurde vereinbart den Wagen abzuholen und bar vor Ort zu bezahlen. A sollte im Gegenzug alle Anzeigen zum Verkauf aus dem Netz entfernen.  Am Tel. Versicherte B den Wagen direkt am nächsten Tag von einem Transporter / Fahrer abholen zu lassen. A hat sich drauf eingestellt und diesen Tag vergebens auf die Abholung gewartet sowie bei anrufen wurde ihm durch B nur mitgeteilt das sich der Fahrer gleich meldet dieses ist aber nicht geschehen. Später ging bei B niemand mehr ans Tel sowie am Folge Tag. Welche Möglichkeiten hat A nun? Schadensersatz oder kann er ohne weiteres vom Vertrag zurück treten und den Wagen anderweitig verkaufen?

Hallo Fitness,

ich hoffe ja nur,das du das Auto nicht Angemeldet Verkaufst.

Wenn du schlau bist,verkaust du dein Auto an den nächsten,du hast doch nichts Schriftliches mit dem Händler? abgemacht.

Gruß

Mücke.

Hallo,
auch Mail ist schriftlich, der Kaufvertrag zunächst einmal gültig, erfüllt die Gegenseite nicht, dann eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung setzen, Rücktritt androhen und vollziehen. Wenn keine Anschrift bekannt ist und der Kontakt nachweislich nicht mehr zu Stande kommt, wieder weiter verkaufen.  Sie haben ggfl einen Schadensersatzanspruch, aber den müssten Sie wohl gerichtlich durchsetzen, was keinen Sinn macht, da Sie die Gegebenheiten der anderen Seite nicht kennen.

Grüße

Al

Hallo!

auch Mail ist schriftlich, der Kaufvertrag zunächst einmal
gültig…

Für derlei Kaufverträge gibt es keine Formvorschrift. Von daher kommt durch beliebige Form beidseitiger Willenserklärung ein gültiger Vertrag zustande. Die Schriftform ist nur eine Frage der Zweckmäßigkeit, weil sich manche Zeitgenossen an mündliche Vereinbarungen plötzlich nicht mehr erinnern können oder ganz andere Vereinbarungen getroffen haben wollen.

Gruß
Wolfgang

Danke für die schnellen Rückmeldungen! Das Fahrzeug ist natürlich angemeldet jedoch ein Unfallwagen und dieser steht deshalb auf einem gesondertem Platz auf dem leider Standgebühren fällig werden und diese jetzt durch die kaufverzögerung unnötig in die Höhe schießen. In dieser Zeit hätten diverse andere Käufer den Wagen schon längst abgeholt.

*das Fahrzeug ist abgemeldet :smile: ( Handykorrektur!)

Hier sind ja schon seriöse Antworten gepostet worden: Nachfrist setzen, vergebliche Kontaktversuche dokumentieren und dann nach Ablauf der Frist einfach neu verkaufen. Standgebühren/Schadensersatz ist nur auf dem Rechtsweg einzutreiben und daher hier wohl schwierig durchzusetzen.

Moin,moin Fitness,

und warum meldest du den nicht ab,wenn er nicht Fahrbereit ist ?

wenn du an den „Richtigen“ kommst und der die Schilder anderswo nutzt,mußt du für alle vergehen aufkommen.

Ich habe das mal bei einem Kollegen mitgemacht,der hatte echt die Ar… Karte gezogen,er mußte für alle Schandtaten des Käufers gerade stehen.

Gruß
Mücke.