Auto Privat Verkauft

Tag zusammen,hoffe ich könnt mir etwas helfen.

Habe Gestern mein Auto verkauft, der Käufer hat es besichtigt und ist Probegefahren, Mängel die vorhanden waren habe ich ihm gesagt bzw gezeigt.

Heute ruft er an um meint das Automatik getriebe macht probleme und schaltet nicht sauber, will das Auto zurück geben… ( Bei der Probefahrt war alles einwandfrei und mir ist das auch noch nie passiert keine probleme mit dem getriebe gehab)

Habe einen KFZ-KAufvertrag aus einem Laden benutz also einen Vorgefertigten mit Durchdruck.

Expliziet habe ich nicht erwähnt das ich keine Garantie bzw Gewährleistung gebe, bzw das Auto zurücknehme.

Auch das er eine Probefahrt gemacht hatte wurde da nicht erwähnt, habe jedoch Augenzeugen.

Aber ein Maschinell erstellter Text im dem Kaufvertrag beinhaltet: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer… ( Bin Ja Privatperson).

Das KFZ habe ich als unfallfrei angekreutz, was es ja nach meinem wissen war, bin nicht er erstbesitzer.

So jetzt droht mit der Käufer mit seinem Anwalt etc… wenn ich das KFZ nicht zurücknehmen bzw sein geld wiedergeben.

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen, hat er das Recht dies zu tun und muss ich das Auto zurücknehmen, was ich natürlich nicht möchte da es ja jetzt i-welche Problemen hat, welche bei mir nicht vorhanden waren…

hi,

das ist schlecht.
du hast dabei eine ganze Menge nicht beachtet. Dass du es als privat verkaufst, das mangelhafte Getriebe und der Vordruck ist dabei ersteinmal egal, denn du hast die FAQ:1129 nicht verstanden, sofern überhaupt gelesen.
Dies wäre zuerst nachzuholen, dann klärt sich die Situation schon etwas.

grüße
lipi