Hallo, ich habe ein Problem und zwar habe ich ein Auto gekauft von einer Privatperson. Jetzt habe ich heute das Auto zum tüv gebracht und es kam wegen erheblichen Mängeln (2 Seiten lange Mängelliste) nicht durch. Allerdings haben wir im Kaufvertrag festgehalten „nur unter der Bedingung dass das oben gennante Fahrzeug tüv bekommt“ jetzt hatte ich das fahrzeug einige Tage und habe gravierende Schäden festgestellt (spaltmaße passen nicht, ersatzradmulde eingedellt, stoßstange wackelt und sitzt nicht richtig), jetzt kommt mir der Gedanke dass das Auto evtl. einen Unfall hatte. Kann ich wegen des Zusatzes im Kaufvertrag und dem rahmenschaden den mir der Verkäufer verschwieg vom Vertrag zurücktreten?
Hi
einmal ganz davon abgesehen , das Sie hier im falschen Board sind , das gehört in die Rubrik Rechtsfragen und nicht in die Rubrik wo sich als Fachwissende Kfz-Meister , Rallyfahrer , und Oldtimerschrauber aufhalten , kann man zu dem Vorgang aus der sicht eines Kfz-Fachmanns nur sagen :
zu so einer Nummer gehören immer 2 , einer der Betrügen will und einen den man Betrügen kann und blauäugig genug ist.
Dekra bietet beispielweise einen Gebrauchtwagen-Check für 30,- Euro an , man fährt mit dem Objekt der Begierde während der Probefahrt dort hin , lässt das Auto prüfen , legt 30,- Euro auf den Tisch und man weiss wo man dran ist.
Alternative , man nimmt einen befreundeten Kfz-Mechaniker mit , bei einen Kauf „von Privat“ . Der hätte möglicherweise zwar nicht alle Mängel entdeckt , aber eine wackelnde Stosstange , eine verbeulte Ersatzradmulde und verzogene Spaltmasse hätte er gesehen und dann gesagt : Finger weg
Es gibt soviele möglichkeiten , so eine Unfallkiste zu entlarven und Sie gehen blauäugig hin und kaufen , weil die Kiste schön aussieht .
Sorry , den Brei müssen Sie selbst auslöffeln
gruss
Toni
Hallo,
dass es im rechtsbrett besser aufgehoben wäre wurde ja schon geschrieben.
Dort muss man aber die Bedingungen eachten. Ich-Form geht mal garnicht.
Geht nut A hat bei B ein Auto gekauft…
Aber wenn Du die Frage dort so stellst wie hier, kommt zuerst die Gegenfrage, was sagt denn der Verkäufer selbst zum Rückrtitt???
Dieses Detail solltest Du dort angeben.
Rumburak
Hallo,
ich würde erst mal den Verkäufer fragen, ob er freiwillig den Wagen zurück nimmt und angefallene Kosten (z.B. für die HU, ggf. auch andere Gebühren) übernimmt. Wenn nicht, dann sehe ich einen
Rechtsstreit voraus, der Zeit und Nerven für beide Seiten kosten wird. Auch wenn ich hier eine gute Erfolgschance sehe. Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass im Kaufvertrag keine Schäden aufgelistet sind.
Wobei…
spaltmaße passen nicht … stoßstange wackelt und sitzt nicht richtig)
… auch ich hier schon sagen muss: Selber schuld!
Beste Grüße
Guido