Auto-Rechtsschutz erforderlich?

Hallo Experten!

Ich stehe vor der Entscheidung eine Auto-Rechtsschutz-Versicherung abzuzließen.

Viele der Befragten meinten dazu, dass diese nicht unbedingt notwendig sei und ich diese ohne bedenken weg lassen könne.
Ich bin eigentlich auch der Meinung, denn wenn ich schuld bin, bin ich sowieso schuld. Dann zahlt die KFZ-Versicherung den Schaden. Bin ich nicht Schuld, habe ich doch auch nichts zu befürchten. Und angenommen man ist in einem Massenunfall verwickelt, dann wird der Sachverhalt von Sachverständigen geklärt. Daran haltet sich wiederum der Richter - was nützt mir da der Rechtsschutz?

Und ist ein Rechtsschutz von Euro 49.- im Jahr überhaupt sinnvoll oder ist das für einen guten Rechtsschutz zu wenig?

Wäre über Erläuterungen und Klärung dankbar.

Danke im Voraus,
Luggi

Hallo !

Ich denke schon, dass der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist.
Du musst bedenken, du kannst dann auch ruhigen Gewissens - was die Kosten angeht - zum Beispiel in Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren (zu schnell gefahren, Anzeige wg. irgendwas bekommen) mal eben zum Anwalt gehen (bei meiner Rechtsschutz ist sogar eine Erstberatung dann kostenfrei, ohne Selbstbeteiligung…

Hallo,
für mich ist die Verkehrrechtschutz nach der privaten Haftpflicht einer der wichtigsten Versicherungen.
Gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich bin eigentlich auch der Meinung, denn wenn ich schuld bin,
bin ich sowieso schuld. Dann zahlt die KFZ-Versicherung den
Schaden. Bin ich nicht Schuld, habe ich doch auch nichts zu
befürchten.

Tja, soweit die Theorie (wenn´s kracht, sind sich alle Beteiligten darüber einig, wer schuld ist, und die Versicherung schreit Juhu und zahlt) - und dann gibt es da noch die vielen vielen Fälle, in der jeder den anderen für „schuldig“ hält und keiner freiwillig zahlt. Wenn Du dann auf einem Schaden von 10.000 € sitzt, mußt Du erstmal einiges Geld in die Hand nehmen, um Anwalt und Gericht zu bezahlen. Wenn Du dann hinten raus Recht bekommst, kriegst Du das natürlich wieder, aber wenn das Gericht es anders sieht oder man sich vergleicht, bleibt einiges an Kosten bei Dir hängen - oder eben bei bestehender Rechtsschutzversicherung an der, weswegen sie durchaus Sinn macht.

Und angenommen man ist in einem Massenunfall
verwickelt, dann wird der Sachverhalt von Sachverständigen
geklärt. Daran haltet sich wiederum der Richter - was nützt
mir da der Rechtsschutz?

Wieder: Deine Haftpflicht befaßt sich nur mit den gegen Dich gerichteten Ansprüchen. Gerade bei Massenunfällen wird´s oft spaßig und teuer, die eigenen Ansprüche geltendzumachen.

Und ist ein Rechtsschutz von Euro 49.- im Jahr überhaupt
sinnvoll oder ist das für einen guten Rechtsschutz zu wenig?

Binsenweisheit: Billig ist nicht automatisch schlecht, teuer ist nicht automatisch gut. Auf die Bedingungen kommt´s an. Und auf die (Höhe der) Selbstbeteiligung.

Ciao, Wotan

Hallo Wotan!

Und ist ein Rechtsschutz von Euro 49.- im Jahr überhaupt
sinnvoll oder ist das für einen guten Rechtsschutz zu wenig?

Binsenweisheit: Billig ist nicht automatisch schlecht, teuer
ist nicht automatisch gut. Auf die Bedingungen kommt´s an. Und
auf die (Höhe der) Selbstbeteiligung.

Dieser Rechtsschutz um Euro 49.- im Jahr beinhaltet folgendes:

  • Versicherungssumme Euro 75.000.-

  • freie Anwaltswahl, ohne Selbstbehalt

  • KFZ Rechtsschutz für ein- oder mehrspuriges KFZ

  • Fahrzeugs-Vertrags-Rechtschutz

  • Lenker-Rechtsschutz

Was haltest du davon? Und was bedeuten genau die letzten drei Punkte?

mfg
Luggi

Hallo zusammen,

Dieser Rechtsschutz um Euro 49.- im Jahr beinhaltet folgendes:

  • Versicherungssumme Euro 75.000.-

imho spielzeugversicherungssumme.
bei einem ordentlichen personenschaden, wo es immerhin dann um dein schmerzensgeld, verdienstausfall, rente … geht ist diese vs sehr schnell ausgereizt.

  • freie Anwaltswahl, ohne Selbstbehalt

selbstverständlich. me.e. haben alle rs-vr freie anwaltswahl. sb ist geschmackssache. hat alles seine vor und nachteile. wurde aber schon hier lang und breit aufgearbeitet.

  • KFZ Rechtsschutz für ein- oder mehrspuriges KFZ

nur das im antrag genannte kfz ist versichert. hast du oder dein lp/ep auch noch ein kfz muß dies auch mit versichert werden. dann sind dann alle kfz in der familie automatisch versichert.

  • Fahrzeugs-Vertrags-Rechtschutz

alle vertragsangelegenheiten die irgendwas mit dem auto direkt zu tun haben. z.b. kfz-kaufvertrag

  • Lenker-Rechtsschutz

du als fzg-führer eines kfz bist versicherte person. das muß übrigens nicht unbedingt das im antrag genannte kfz sein (z.b. mietauto)

mfg
snakeshit