Auto rechtswidrig verschrottet?

Hallo!

Angenommen, man bekommt ein Schreiben des Inhalts, dass das eigene Auto entsorgt worden ist.

Die Fakten:

Jemand, der seinen Wagen einige Zeit nicht benötigt, stellte ihn abgemeldet auf einen öffentlich zugänglichen überdachten Parkplatz. Dieser Platz wird seit vielen Jahren von den ansässigen Autobesitzern genutzt, da das zugehörige Gebäude leer steht. Es befanden sich keine Schilder o.ä. an diesem Parkplatz.

In regelmässigen Abständen(ca. alle 4-6 Wochen)fährt der Halter dort vorbei, um nach dem Rechten zu sehen.
Der Wagen hat beide Nummernschilder (entstempelt)sowie die Telefonnummer des Halters hinter der Windschutzscheibe.
Da der Parkplatz wie gesagt seit Jahren ständig frequentiert wird, scheint das sicher zu sein.

Irrtum. Der Halter bekommt einen Brief mit einer Rechnung über annähernd 600,- € für das Abschleppen und die Entsorgung seines Autos! Angeblich wurde er mehrere Male aufgefordert bzw. angeschrieben, er solle den Wagen entfernen.

Er hat jedoch kein einziges Schreiben erhalten!

Offensichtlich soll dort nun neu gebaut werden und der Wagen war bei den Bauarbeiten im Weg.

Das Abschleppen ist selbstverständlich (obwohl absolut unklar ist, warum man den Halter nicht erreicht haben will) aber - dürfen die den Wagen einfach verschrotten lassen?!
Meiner Ansicht nach hätten sie ihn nur woanders unterstellen dürfen.

Bei einem Anruf bei der veranlassende Firma wird sehr patzig mitgeteilt, der Wagen hätte schliesslich auf ihrem Grund gestanden und dass man eben niemanden erreicht hätte und man solle doch rechtliche Schritte einleiten, wenn einem das nicht passt. .!!!
Hört sich für mich an wie eine Flucht nach vorn, um den Halter einzuschüchtern.
Als der Herrn gefragt wurde, ob er nachweisen könne, dass er den Halter angeschrieben hat sagte er, ja, er habe noch eine Kopie des (!, aha, angeblich haben sie es mehrmals versucht) Schreibens.

Es war zwar ein altes Auto, hatte aber trotzdem noch einen Wert von ca. 1000,-€.
Der Wagen hatte zudem einen hohen ideellen Wert, weswegen er ja auch nicht sofort verkauft wurde.

Nun meine schlichte Frage - durften sie ihn ENTSORGEN?
Oder hätten sie ihn nicht erst woanders stellen müssen, natürlich auf Kosten des Halters?

Es wäre schön, wenn jemand mir hier weiterhelfen könnte.

Herzlicher Gruß, Katzz

Meines Wissens gilt ein derartiges Auto ohne gültiger Zulassung ab einer bestimmten Zeit als Müll. Daher dürfte das Verschrotten wohl der normale Weg sein um diesen zu entsorgen. Das kann Dir aber die örtliche Polizeidienststelle bestimmt genauer sagen.

Meines Wissens gilt ein derartiges Auto ohne gültiger
Zulassung ab einer bestimmten Zeit als Müll. Daher dürfte das
Verschrotten wohl der normale Weg sein um diesen zu entsorgen.
Das kann Dir aber die örtliche Polizeidienststelle bestimmt
genauer sagen.

Es handelt sich aber nicht um öffentlichen Grund, eine Strasse o.ä., mir ist klar dass die Stadt bei irgendwo abgestellten Fahrzeugen so verfährt. Allerdings war das Fahrzeug in keinem schlechten Zustand, fahrtüchtig und der Halter schnell identifizierbar (indem man z.B. einfach die ausliegende Nummer angerufen hätte).

Meines Erachtens nach ist das Vernichtung fremden Eigentums.

Inwieweit ist denn eigentlich ein Abschleppunternehmer dazu verpflichtet, den Halter zu informieren wenn der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt?!
Wie kann er denn den Auftrag zur Verschrottung von einer Privatperson entgegennehmen, der das Fahrzeug gar nicht gehört???

Gruss, Katzz

Hallo!

Meines Erachtens nach ist das Vernichtung fremden Eigentums.

Na wenn das nicht mal nach einer unerlaubten Handlung aussieht…warum ist denn die Hemmschwelle so groß? Wenn ich 'ne Erkältung habe frag ich auch nicht tagelang in einem Forum was man da machen kann, sondern geh zum Arzt…

Gruß,

Florian.

Ah ja… nun, der Halter sollte zur Polizei gehen, soll das wohl heissen?! Nun, angenommen die Benachrichtigung hat den Halter erst einige Stunden vor seiner Fragerei erreicht, einen Tag dürfte er doch sicher warten?! ;o)

Spass beiseite, das einzig latent kritische an der Sache ist eben, dass der Wagen auf Privatgrund stand. Wenn auch ungenutzter Grund und niemanden behindernd, so doch privat. Aber ich denke das rechtfertigt einen solchen Vorgang auch nicht.

Vielleicht kannst Du das präzisieren?!

Danke, Gruss Katzz

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Hallo!

Ah ja… nun, der Halter sollte zur Polizei gehen, soll das
wohl heissen?!

Nee, eigentlich meinte ich eher den Rechtsanwalt.

Gruß,

Florian.

Vielen Dank, damit lässt sich schon etwas anfangen. Aber gibt es denn keine Präzendenzfälle oder eindeutige Paragraphen?! Da der Halter nicht Rechtschutzversichert ist wäre ein vorheriges Abklopfen der Sachlage ganz vorteilhaft…

Herzlich, katzz

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