Beim TÜV wurde bei meinem Zafira folgendes festgestellt:
Schub- Spurstangengelenk ist nicht in Ordnung . Leistungsumfang meiner Garantie: mechanische Lenkung, Lenkgetriebe,KLenkgehäuse ,Lenkzwischenhebelaußenliegende Gestänge ,Gelenke,u. Hilfskraftlenkung
Ist dies ein Garantiefall ? Leider verstehe ich von dieser Technik sehr wenig . Kann mir jemand Auskunft geben .
Gruß Lutzwerner
Hallo,
einerseits würde ich das Ding noch am ehestens als „Gelenk“ bezeichnen. Andererseits ist das mehr oder weniger ein Verschleißteil und daher vermutlich von der Garantie ausgeschlossen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Gebrauchtwagengarantie handelt? Wie sieht es eigentlich mit Gewährleistung aus, oder ist die vorbei?
Beste Grüße
Guido
Hallo Guido
Das Fahrzeug habe ich neu vor 5 Jahren gekauft , und die Garantie läuft bis jetzt Ende Nov.Die Garantieleistungen sind, so wie von mir beschrieben
Gruß Lutzwerner