Auto rollt führerlos gegen einen Baum. Wer zahlt?

Bin mit einem privat geliehenen Auto gefahren. Das Auto ist während ich ein Tor zugemacht habe gegen einen Baum gerollt. Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?

…Das Auto ist
während ich ein Tor zugemacht habe gegen einen Baum gerollt.

Handbremse defekt?

Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?

Ja, den Schaden am Baum zahlt die KFZ!-Haftpflichtversicherung.
Den Schaden am PKW die Vollkasko, WENN auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird (ob das so ist, steht im Vertrag steht im Vertrag).

Hi,*
Hallo,*
Gruß*

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Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?

Nein.

Hallo,

Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?

Nein.

Diese Aussage ist pauschal nicht richtig!
Es gibt durchaus Privathaftpflichtversicherungen die das zahlen.(bzw.die SB aus der VK)

Gruß
tycoon

Hallo,

Zahlt das meine Haftpflichtversicherung?

Nein.

Diese Aussage ist pauschal nicht richtig!

Ich habe absichtlich pauschaliert.

Es gibt durchaus Privathaftpflichtversicherungen die das zahlen.(bzw.die SB aus der VK)

Das interessiert mich jetzt näher. Was wird von der pHV übernommen, wenn eine Person mit einem geliehenen PKW einen Schaden verursacht ?

Auch die Gesellschaft würde mich interessieren, wenn Du sie hier nicht reinschreiben willst, gerne per eMail.

Hallo,

Es gibt durchaus Privathaftpflichtversicherungen die das zahlen.(bzw.die SB aus der VK)

Das interessiert mich jetzt näher. Was wird von der pHV
übernommen, wenn eine Person mit einem geliehenen PKW einen
Schaden verursacht ?

Ja! Ich zitiere aus den Bedingungen:

„J 3. : Beschädigt eine unter C genannte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten geliehen, gemietet oder gefälligkeitshalber erhalten hat, besteht abweichend von J1 Versicherungsschutz maximal bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung.“

Auch die Gesellschaft würde mich interessieren, wenn Du sie
hier nicht reinschreiben willst, gerne per eMail.

Die AXA macht so etwas in der Tariflinie BOX-Extra.

Gruß
tycoon

… wieder etwas neues gelernt.

Geleistet wird aber nur die SB in der VK, also üblicherweise 300 €, der „Schaden“ aus der Rückstufung oder der verursachte Schaden wird nicht übernommen.

Hallo,

nein. Beim Leihwagen im Urlaub aber egal; dann gilt Höchstmögliche SB vereinbaren.

Gruß
tycoon