Auto Schenkung unter Vorgabe Eigentümer zu sein

Hallo,
also ich versuche es so kurz wie möglich zu halten. Mein Mann und ich bekamen vom besten Freund meines Mannes nachträglich zu unserer Hochzeit ein Auto geschenkt.
Wir holten dieses Auto im Oktober 2008 in Osnabrück bei diesem Freund ab, es war zu dem Zeitpunkt noch angemeldet, auf unsere Kosten ( Bahnfahrt, Sprit usw.). Als wir wegen dem Brief nachfragten damit wir das Auto ummelden können, bekamen wir zur Antwort den würde er uns per Post nachschicken, da dieser noch bei seiner Ex-Frau liegen würde, und er bisher keine Zeit hatte diesen zu holen.

Im Mai 2009 bekamen wir dann Post vom Anwalt dieser Ex-Frau. Sie sei Eigentümerin und würde auch im Brief stehen, und fordere die Herausgabe. Eine Kommunikation mit ihrem Anwalt scheiterte gänzlich, er meinte er würde mit uns nicht reden. Am 5.5.09 wurde das Auto stillgelegt und steht seither auf dem Hof, unbewegt.
Vorher hatten wir noch neuen TÜV machen lassen, in der Ansicht es wäre ja unseres und diverse Reparaturen wurden von meinem Mann ausgefürht wegen dem TÜV.

Also riefen wir den Freund meines Mannes an und baten um Aufklärung. Seine Antwort: Hmm, ja is irgendwie dumm gelaufen. Er hätte versucht den Brief zu bekommen, dabei hätte es Streit gegeben. Nun stehe die Scheidung an, und dann würde er das Auto zugesprochen bekommen, da er es auch bezahlt hätte, wir sollen bitte Geduld haben. Dann war monatelang funkstille. sowohl vom Anwalt der Ex als auch vom Freund. Weihnachten 2009 dann mal nach langer Zeit ein nettes Hallo, und wir sollen uns noch gedulden es läuft alles über die Anwälte.
Danach funkstille bis zum 12.07.10. Dann kam der Anruf des Freundes mit der frohen Botschaft, wir sollen das Auto zurück bringen nach Osnabrück. Auf unsere Kosten. Dann sollen wir warten und könnten das Auto dann in 1 oder 2 Monaten wieder abholen, mit Brief usw. Das wäre notwendig, da sie es fordert und er nachgeben will.

Unsere Antwort: Wir verzichten auf das Auto, kann bei uns jederzeit abgeholt werden. wir fahren es nicht auf unsere Kosten dahin. Darauf meinte er, wenn ihr es nicht bringt, bekommt ihr jetzt richtig Ärger, mit Gericht und Anzeige usw.

Nun meine Fragen:
Wie können wir uns dagegen wehren, das alles auf unsere Kosten abwickeln zu müssen.

Kann man den Freund anzeigen wegen Vorspiegelung oder Betrug.

Bin ich verpflichtet das Auto zu ihr zu bringen obwohl ich nichts von der Scheidung usw wusste.

Wie bekomme ich meine Kosten erstattet, Fahrtkosten, TÜV, Reparaturen usw.

Ich hoffe dass jemand einen guten Rat hat und bedanke mich schon mal im Vorraus.

Hallo phönixe,
leider darf ich keine rechtliche Beratung erteilen. Aber ich rate d r i n g e n d, eine Anwalt einzuschalten. Ohne einen Anwalt kommt Ihr nicht weiter. Erkundigt Euch nach einem g u t e n Anwalt in Eurer Stadt. Ansonsten einen Anwalt aus einer anderen Stadt beauftragen,für Eure Gerichte zugelassen ist.

Zusätzlich könnt Ihr zur Staatsanwaltschaft gehen und den " Freund" anzeigen. Das kostet nichts. Die werden die Anzeige annehmen, wenn Betrug vorliegt. Den Staatsanwalt könnt Ihr dann auch gleich nach einem guten Anwalt fragen. Der darf Euch zwar keinen nennen, aber manche haben auch ein weiches Herz…
Falls er Euch keinen nennt, könnt Ihr ja die Frage dann anders stellen: z.B. Würden Sie sich in dieser Sache von Herrn RA XY vetreten lassen?
Dann braucht er nur ja oder nein zu sagen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg!
LG
Malu

Wenn das Auto zum Hausrat zählt, d.h. wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich vom Schenker genutzt wurde, ist der Schenkungsvertrag ohne Genehmigung des Ehepartners unwirksam. In jedem Fall besteht eine Rückgabepflicht.

Herausgabeort des Fahrzeuges:

  • der gutgläubige Besitzer: dort wo sich die Sache jetzt befindet (Rücktransport auf Kosten des Eigentümers)
    • der böswillige Besitzer: dort wo sich das Fahrzeug befand (Rücktransport auf eigene Kosten)

Bösgläubiger Besitzer heißt, wenn er von der Unwirksamkeit der Schenkung wusste; also wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass Ehefrau die Schenkung nicht genehmigt hat

Zurückbehaltungsrecht § 1000 BGB des Besitzes bis zur Befriedung der zu ersetzenden Verwendungen - nur notwendige Verwendung - wenn TÜV und Reparaturen notwendig waren z.B. wegen Fristablauf

Transportkosten (hin) muss Besitzer tragen

Leider kann ich in dieser Sache mit keinen Rat weiter helfen. Sorry.

Hallo phoenixe,

ist ein sehr komplexes Thema mit vielen Fragen und Möglichkeiten. Ich würde dir raten, wie bestimmt schon andere vor mir auch, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Würde gerne helfen, aber für mich als Laien dann doch zu komplex, sorry.

Viel Erfolg
engelmaennle