Hallo Zusammen,
wenn „jemand“ mit 59 innerorts geblizt wurde und der Überweisungsbescheid erst nach 3 1/2 Monaten eingetrudelt, muß dann dennoch gezahlt werden? Ich hatte so was im Kopfe daß der Fahrzeugführer binnen 3 Monaten ermittelt sein muß, sonst verjährt das Ganze. Stimmt das? (Bundesland: Bayern, sofern relevant)
danke,
Oliver
Hallo Oliver,
du liegst m.E. richtig
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit „verjährt“ gem. § 26 Abs. 3 StVG innerhalb von 3 Monaten (abweichend von § 31 Abs.2 Nr. 4 OWiG) ab Begehung der Tat, solange wegen der Ordnungswidrigkeit weder ein Bußgeldbescheid erlassen, noch öffentliche Klage erhoben wurde.
Gruß Ivo
Kann das sein, dass du diverse Unterbrechungstatbestände aus dem OWiG vergessen hast?
Gruß
HaWeThie
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Hi
was hast du jetzt bekommen?
Verwarnung, Bußgeldbescheid?
bist du zwischenzeitlich umgezogen oder sogar nicht gemeldet?
Gruß
HaWeThie
Kann das sein, dass du diverse Unterbrechungstatbestände aus
dem OWiG vergessen hast?
aus dem Posting des Fragestellers gingen keine hervor…
Gruß Ivo