Hallo Zusammen,
ich wohne seit 2 Jahren in der Schweiz.
Zum 1.1. ziehe ich weider nach Deutschland.
Vor 9 Montaten habe ich mir ein KFZ in Schweiz gekauft.
Kann ich das Auto als Umzugsgut mit nach Deutschland nehmen ?
Fallen Kosten an ?
Danke.
Hallo Zusammen,
ich wohne seit 2 Jahren in der Schweiz.
Zum 1.1. ziehe ich weider nach Deutschland.
Vor 9 Montaten habe ich mir ein KFZ in Schweiz gekauft.
Kann ich das Auto als Umzugsgut mit nach Deutschland nehmen ?
Fallen Kosten an ?
Danke.
hey du…
denke du musst es anmelden… bei mir war es andersrum… und man muss das auto min 2 jahre haben, sonst läuft es nicht als umzugsgut…
dirk
HI TALLY12345,
BITTE BEIM ZOLLAMT BASEL ANFRAGEN. VIELLEICHT WEISST DAS AUCH D. VERKEHRSAMT ?
VIEL ERFOLG,
HHLOTUS
Hallo Tally
Im umgekehrten Fall weiss ich es sicher, dass Dein Auto zum Umzugsgut gehört. Es sollte also auch von der Schweiz nach Deutschland so gehen. Es fallen keine Kosten an ausser dem Schilderwechsel.
Alles Gute bei den Teutonen
Stephan Schlatter
Hallo
Frage das Kant. Strassenverkehrsamt. Die können dir alles genau erklären. Zudem haben sie die Formulare, welche du für die Verlegung des Autos brauchst.
Gruss
Kann ich das Auto als Umzugsgut mit nach Deutschland nehmen ?
Fallen Kosten an ?Danke.
Hallo Tally12345
Zollamt in Deutschland kontaktieren
Gruß
p
Ich glaube das Auto muss mindestens 6 Monate in deinem Besitz sein… (oder war es 1 Jahr??? ich weiss es nicht mehr 100%ig)…
aber melde dich hier mal: http://www.top500.de/details/622/m_r_metzger_richner…
die können dir sicher weiter helfen.++Gruß
Chris
Hallo,
sofern das Fahrzeug länger als 6 Monate in Ihrem Besitz ist und auch auf Sie angemeldet ist (geht nicht bei Firmenwagen) können Sie das im Rahmen des Umzugs zollfrei ausführen. Sie müssen dann evtl. beim Binnenzollamt vorfahren. Die Zollabfertigung (ca. 150€) kann über die Spedition im Rahmen des Umzugs druchgeführt werden. Gerne kann ich Ihnen für Ihren Umzug entsprechende Angebote vermitteln.
Johannes Wörle
[email protected]
Sorry, da kann ich Dir nicht weiter helfen.
Hoi,
diese Richtung kenne ich nicht. Ich weiss nur, dass
ein Kollege ein Auto aus D eingeführt hat
und das gab einen kostenintensiven Papier-
aufwand. Ich denke, dass es umgkehrt nicht gross
anders ist. Einfach mal beim Schweizer Zoll
anrufen, die wissen es ganz sicher!
Mit den besten Grüssen!
Grundsätzlich gilt das Auto auch als Umzugsgut, die kostenlose Einfuhr ist aber vom Erwerbszietpunkt abhängig. Da Du für den Umzug ohnehin eine Bewilligung des zuständigen Zollamtes brauchst, kannst du diese Frage dort abklären. Bemühe dich rasch um diese Bewilligung, es ist nicht ganz unkompliziert…
Gruss UK
Hm, da kenne ich mich leider auch überhaupt nicht aus.
Wahrscheinlich wirst du bei der eidgenössischen Zollverwaltung schlauer:
http://www.ezv.admin.ch/index.html?lang=de
Viele Grüße
Mirjam
Natürlich kannst du dein Auto als Umzugsgut mitnehmen. Genaueres findest du wohl bei den KFZ-Zulassungsstellen bzw. beim TUEV. Zu bedenken wäre allerdings, dass die Schweiz rechtlich kein Teil der EU ist; das heisst, dass die ziemlich vereinfachte Ein- und Ausfuhr von Waren, also auch von Autos, bei der Schweiz nicht zum Tragen kommt. Unter Umständen können Zollgebühren anfallen, oder es könnte passieren, dass die Hauptuntersuchung (welche es auch in der Schweiz gibt) nicht anerkannt wird.
viel Glück
S.
Hallo Tally,
hm, als Umzugsgut weiß ich nicht, ob man das Auto rüberbekommt… Fragt doch mal bei der Zulassungsstelle im neuen Wohnort nach!
LG
Peggy