Hallo,
Auf einem Hochhausgelände befinden sich Garagen und Stellplätze. Das Hochhaus verfügt über 36 Wohnungen. Zu 18 Wohnungen gehören Garagen und ansonsten stehen für die übrigen Eigentümer und Mieter Stellplätze zur Verfügung. Mittlerweile hat sich die Unsitte enzwickelt, das Eigentümer bzw. Mieter ihre Garagen zweckentfremden, also als zusätzlichen Stauraum für andere Dinge benutzen und ihre Autos auf den Stellplätzen abstellen. z.Zt. sind es 8 Fahrzeuge. Meine Frage: Dürfen Garagen zweckentfremdet werden?
Haben Eigentümer bzw. Mieter ein Anrecht auf einen Stellplatz, die über keine eigene Garage verfügen?
Für die Antwort, Danke im Voraus !!!
Moin,
abstellen. z.Zt. sind es 8 Fahrzeuge. Meine Frage: Dürfen
Garagen zweckentfremdet werden?
Was steht dazu im Mietvertrag?
Haben Eigentümer bzw. Mieter ein Anrecht auf einen Stellplatz,
die über keine eigene Garage verfügen?
Was steht dazu im Mietvertrag?
Es ist ärgerlich für Mieter, wenn der oft ohnehin knappe Platz für Fahrzeuge noch durch andere knapper gemacht wird, aber wenn die Stellplätze für alle Mieter des Hauses sind und nicht einzeln vermietet mit Nummer oder so, warum soll dann ein Mieter, der eine Garage besitzt, nicht auch ein Auto auf den freien Stellplätzen abstellen?
Sowas regelt der Vermieter oder bei Eigentum die Eigentümer zusammen.
Grüße,
-Efchen
Hi du,
ich habe keine wirkliche Ahnung, habe aber das hier gefunden:
http://www.baurecht-woerterbuch.de/oeffentliches-bau…
Aber vielleicht wäre es auch hier ein guter Ansatz erstmal mit den Nachbarn zu sprechen!
Viele Grüße Tina