Hallo allerseits!
Eine Freundin von mir hat heute ihr Dienstauto kaputt gefahren. Das Auto hat einen Totalschaden und wurde abgeschleppt. Weißt jemand zufällig was jetzt weiter passiert. Sie muss den Schaden Ihrem Chef melden. Dass der nicht so begeistert sein wird, ist ja wohl klar, aber mit welchen Folgen muss sie rechnen? Vor allem welche Kosten kommen auf sie zu? Sie wohnt ja auch noch bei den Eltern und hat vor ca. einer Woche angefangen zu arbeiten, hat also auch nicht das nötige Kleingeld um für die Kosten aufzukommen.
Würde mich freuen, wenn sich jemand melden würde.
Liebe Grüße,
Anja
Hallo,
Du bist hier im falschen Brett, das ist keine Versicherungs-Frage, sondern eine rechtliche bzw. arbeitsrechtliche.
sie zu? Sie wohnt ja auch noch bei den Eltern und hat vor ca.
einer Woche angefangen zu arbeiten, hat also auch nicht das
nötige Kleingeld um für die Kosten aufzukommen.
Was hat das mit der Fragestellung zu tun ? Wenn sie haftbar gemacht werden kann, hat das nichts damit zu tun, wo sie wohnt und wielange sie schon arbeitet.
Falls sie sehr besorgt ist, solle sie sich vielleicht eine Rechtsberatung einholen (Anwalt, Verbraucherzentrale, ggf Gewerkschaft oder Berufsverband).
Gruß
Nordlicht
Was wird wohl passieren? Außer dass der Arbeitgeber seine Investition angesichts der Risiken noch einmal überdenken wird und sich auf die Probezeit besinnt, die Ihre Freundin sicher noch nicht beendet haben wird.
Und solange sie sich vorsätzlich oder grob fahrlässig die Karre geschrottet hat, wird wohl nichts anderes passieren.
Das sollten aber wirklich die Leute aus der Rechtsabteilung genauer wissen.
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Und solange sie sich vorsätzlich oder …
Ich meine natürlich „nicht vorsätzlich“ …
Und solange sie sich vorsätzlich oder grob fahrlässig die
Karre geschrottet hat, wird wohl nichts anderes passieren.
Das sollten aber wirklich die Leute aus der Rechtsabteilung
genauer wissen.
Etwas voreilig junger Freund. Es gibt bspw. im Öffentlichen Dienst andere Haftungsgrundsätze für Angestellt, bei denen sogar eine Haftung bei einfachem Vorsatz möglich ist. Der Verweis auf des Rechts-Brett ist korrekt, hier sind Sie falsch.
Huch! Bei Fahrlässigkeit auch schon? Was wäre denn da ein klassisches Beispiel?
Fährt Tantchen bei Sonnenschein mit 70 statt 50 durch die Kurve und wickelt die Karre um den Baum, war ich der Meinung, dass hier Tantchen nicht wirklich beteiligt wird. Doch?
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Huch! Bei Fahrlässigkeit auch schon? Was wäre denn da ein
klassisches Beispiel?
Googeln Sie man nach der Definition für einfache Fahrlässigkeit, da gibt es genug Beispiele aus der Rechtssprechung.
Arbeiter und Angestellte des Bundes können seit dem 01.10.05 auch bei einfacher Fahrlässigkeit (hälftig) in Regress genommen werden.