Auto über das Gewerbe leasen

Hallo zusammen,

ich muss ein neues Auto kaufen und möchte das über mein Gewerbe laufen lassen, damit ich die MwSt geltend machen kann. Was für Bedingungen gibt es dafür, das ich das so machen kann. Ich habe gelesen, das man mit dem Fahrzeug nachweislich 50% geschäftlich unterwegs sein muss und das nachweisen muss. Oder gibt es einen Weg das Auto über das Gewerbe zu leasen, ohne diese 50% geschäftlich zu fahren. Diese 50% würde ich nie erreichen, da ich mehr Verkaufe als Dienstleistungen durchzuführen und somit nur selten zu den Kunden muss.

Danke schon im Voraus

Jörg

Gewerbe laufen lassen, damit ich die MwSt geltend machen kann.

Dazu muß das Fzg. überwiegend geschäftlich genutzt werden.

Ich habe gelesen, das man mit dem Fahrzeug nachweislich 50%
geschäftlich unterwegs sein muss und das nachweisen muss. Oder

… wenn die Kosten komplett als geschäftlichanerkannt werden sollen (1% Regelung ist zusätzlich notwendig).

gibt es einen Weg das Auto über das Gewerbe zu leasen, ohne
diese 50% geschäftlich zu fahren. Diese 50% würde ich nie

Leasen kannst Du, allerdings kannst Du nur den Teil der Kosten im Betrieb geltend machen, der tatsächlich für den Betrieb anfällt. Hast Du also nur einen geringen geschäftlichen Anteil fährst Du evt. mit Pauschalen günstiger. Unbedingt mit dem StB abklären, bevor Du Fakten schaffst.

Gewerbe laufen lassen, damit ich die MwSt geltend machen kann.

Dazu muß das Fzg. überwiegend geschäftlich genutzt werden.

falsch - zur zuordnung des fahrzeuges zum unternehmen sind nur mindestens 10% betriebliche nutzung notwendig

gruß inder

Zu diesem Thema kann ich folgende Seite der Handelskammer Hamburg empfehlen, die auch aktuelle Regelungen behandelt:

http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und…

Gruß, troettrich

falsch - zur zuordnung des fahrzeuges zum unternehmen sind nur
mindestens 10% betriebliche nutzung notwendig

Aber die anteilige Berücksichtigung der Kosten bleibt doch, oder ? Sonst würde doch die Nachweispflicht der 51 % betriebliche Nutzung keinen Sinn machen.

es bleibt im prinzip alles beim alten:

  • man muss bei der zuordnung des fahrzeuges zum unternehmen weiterhin die regelungen wg. notwendigem und gewillkürtem BV beachten

ob dann 1% oder fahrtenbuch ist bei betr. nutzung über 50% dem stpfl. überlassen - das neue ist, dass bei betr. nutzung unter 50% nicht mehr die 1% regel angewandt werden darf, sondern wohl ein fahrtenbuch notwendig ist - die rechnerei (kosten komplett gebucht und nutzungsanteil wieder als ertrag) bleibt die gleiche…

man will damit die fälle ausgrenzen, in denen nur eine sehr geringe betr. nutzung bei hohen fahrzeugkosten vorliegt und dann mit der 1%-geschichte abgerechnet wird

die 10% von oben sind übrigens nur für die ust relevant

gruß inder

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