Auto ummelden

Hallo,

wenn man ein Auto ummelden will (gebraucht gekauft in einer anderen Stadt) muss ich dann die Kennzeichen mitnehmen? Ich weiß, dass man neue bekommt, aber wenn man nicht mit dem Auto zum Ummeldung hinfährt steht das Auto ja einen Tag ohne Schilder auf der Straße. Ist das nicht auch verboten?

Grüße und danke im voraus
Jessica

Hallo,

[MOD] Vorpostings wg. FAQ-Verstoßes gelöscht

ohne Entwertung der alten Kennzeichen gibt’s keine neuen. Also müssen sie zur Ummeldung gleich mitgebracht werden.

Wenn ich mich recht erinnere, dann muss bei einem Eigentümerwechsel ohnehin das Fahrzeug vorgeführt werden zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer.

Man möge mich berichtigen, falls das so nicht stimmt.

Gruß Gudrun

Hallo,

ohne Entwertung der alten Kennzeichen gibt’s keine neuen. Also
müssen sie zur Ummeldung gleich mitgebracht werden.

Stimmt, auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle wird daher vermutlich nicht oft kontrolliert, ob Kennzeichen dran sind, wo anders im öffentlichen Raum sollte das Auto aber ohne Kennzeichen nicht stehen. Zunächst gibt es aber hier auch nur einen Aufkleber, abgeschleppt wird erst nach ein paar Tagen.

Wenn ich mich recht erinnere, dann muß bei einem
Eigentümerwechsel ohnehin das Fahrzeug vorgeführt werden
zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer.

Die Vorführung kann angeordnet werden, aber normal ist das nicht. Sowas passiert bei kleinen LKW oder Wohnmobilen, um nachzusehen, ob es nicht doch PKW sind, die in der Steuer meist teuerer wären.
Die Fahrgestellnummer wird ja regelmäßig bei der HU überprüft, damit dem Prüfer nicht irgendein ähnliches Auto untergeschoben wird.

Cu Rene

Hallo,

ohne Entwertung der alten Kennzeichen gibt’s keine neuen. Also
müssen sie zur Ummeldung gleich mitgebracht werden.

Stimmt, auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle wird daher
vermutlich nicht oft kontrolliert, ob Kennzeichen dran sind,

meine obige Antwort bezog sich nicht auf das Problem eines kennzeichenlosen Fahrzeugs, sondern darauf:

[MOD] Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht

Ja, zwingend mitnehmen.
Nein, reicht nicht aus. Geht nicht, weil ein Kfz nicht gleichzeitig zwei unterschiedliche Kennzeichen haben kann.

Die Vorführung kann angeordnet werden, aber normal ist das
nicht. Sowas passiert bei kleinen LKW oder Wohnmobilen, um
nachzusehen, ob es nicht doch PKW sind, die in der Steuer
meist teurer wären.

Es war ein ganz normaler Pkw, ist aber schon etwas länger her.

Gruß Gudrun

Hallo,

Wenn ich mich recht erinnere, dann muss bei einem
Eigentümerwechsel ohnehin das Fahrzeug vorgeführt werden
zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer.

Das handhaben die Zulassungsstellen - sogar innerhalb eines Landkreises - unterschiedlich.

Cheers, Felix

Hallo Felix,

Wenn ich mich recht erinnere, dann muss bei einem
Eigentümerwechsel ohnehin das Fahrzeug vorgeführt werden
zwecks Überprüfung der Fahrgestellnummer.

Das handhaben die Zulassungsstellen - sogar innerhalb eines
Landkreises - unterschiedlich.

danke für diese Antwort.

Dann weiß die Pkw-Halterin, daß ihr Gedächtnis noch funktioniert. :wink:
Sie weiß auch noch genau, daß der freundliche Herr, der die FG-Nr. checkte und die Plaketten auf die neuen Kennzeichen klebte, ihr beim Anbringen ans Fahrzeug behilflich war.

Gruß Gudrun

Hi, das Zauberwort heisst: Kurzzeitkennzeichen! Wurde hier schon zig mal beschrieben u. nun noch mal:
Von d. KFZ Vers. den Versich.-Code schicken lassen (früher Doppelkarte) damit u. Perso zur Zul.-Stelle u. d. Kennzeichen beantragen, diese prägen lassen.
Damit zum KFZ u. anschrauben, nach Hause fahren, mit KFZ_Brief u. Perso wieder zur Zul.-Stelle u. anmelden.
Wenn Du bei d. Versicherung bleibst, Gutschrift beantragen für d. Summe d. Versich. für d. Kurzzeitkennz.
MfG ramses90

Hi, es ist zumindest ungewöhnlich, dass das ´ne Zul.-Stelle bei ´ner normalen Ummeldung macht.
Obligatorisch ist es allerdings wenn man ein Ausfuhrkennz., früher Zollkenz., beantragt. Dann wollen die unter allen Umständen d. Fahrgestellnr. sehen.
MfG ramses90.

Was in der FZV steht / @ Rene + @ramses
Langsam glaube ich, Ihr habt alle beide noch nie eine Ummeldung gemacht.

Hi, es ist zumindest ungewöhnlich, dass das ´ne Zul.-Stelle
bei ´ner normalen Ummeldung macht.
Obligatorisch ist es allerdings wenn man ein Ausfuhrkennz.,
früher Zollkenz., beantragt. Dann wollen die unter allen
Umständen d. Fahrgestellnr. sehen.

Ehe jetzt noch mehr Exotenbeispiele genannt werden, ein Blick in das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/index.html

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Nochmal die Fakten: zugelassener Pkw, aus anderem Landkreis, mit Halterwechsel.

Auf Eure Antworten gespannt. :wink:

Gruß Gudrun

Hi, das Zauberwort heisst: Kurzzeitkennzeichen! Wurde hier
schon zig mal beschrieben u. nun noch mal:
Von d. KFZ Vers. den Versich.-Code schicken lassen (früher
Doppelkarte) damit u. Perso zur Zul.-Stelle u. d. Kennzeichen
beantragen, diese prägen lassen.
Damit zum KFZ u. anschrauben, nach Hause fahren, mit KFZ_Brief
u. Perso wieder zur Zul.-Stelle u. anmelden.

Sowas Umständliches habe ich schon lange nicht mehr gehört - ganz zu schweigen von den Kosten (doppelte Gebühren, doppelte Schilderkosten).

*kopfschüttel*

Gruß Gudrun

HGallo,

Langsam glaube ich, Ihr habt alle beide noch nie eine
Ummeldung gemacht.

Doch, sogar mehr als eine und auch schon für andere. Bis auf einmal bin ich da auch nie mit dem betreffenden Fahrzeug hingefahren (für einen größeren LKW mit Anhänger hätten die da z.B. nicht mal einen geeigneten Parkplatz in der Nähe), um es eben zu vermeiden ohne Kennzeichen da rumzustehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/index.html

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der
Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der
Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Auf Eure Antworten gespannt. :wink:

Da steht nicht, wie das zu erfolgen hat. Außerdem gibt es §47. Dazu bräuchte man jetzt Kommentare und Dienstanweisungen.

Cu Rene