Hallo,
stimmt es, dass man, wenn man innerhalb Brandenburgs umzieht, das Auto nicht ummelden muss (auch wenn es ein anderes Kennzeichen wäre, also z.B. LDS statt HVL) …der Umzug wäre z.B. im Jahre 2009?
Und falls nicht …was würde passieren, wenn man das ummelden vergisst?
viele Grüße
martu
Hallo,
stimmt es, dass man, wenn man innerhalb Brandenburgs umzieht,
das Auto nicht ummelden muss (auch wenn es ein anderes
Kennzeichen wäre, also z.B. LDS statt HVL) …der Umzug wäre
z.B. im Jahre 2009?
- Warum nicht einfach einmal die KFZ-Zulassungsstelle anrufen?
Und falls nicht …was würde passieren, wenn man das ummelden
vergisst?
- In Deutschland im allerschlimmsten Falle ewige Verbannung nach „Finsterdeutschland“; Sklavenarbeit auf Galeeren wurden im späten Mittelalter (leider) abgeschafft.
I.d.R. Verwarnungsgeld oder Geldbuße.
Schönen Tag noch.
viele Grüße
martu
Hallo,
grundsätzlich muss bei jedem Umzug in Deutschland die neue Adresse der Zulassungsstelle mitgteilt werden.
Evt. besteht die Möglichkeit, dass kein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss. z.B: von der Stadt in den Landkreis.
Die Berechnung der Kfz-Versicherung erfolgt nur noch über die Anschrift und nicht mehr über das Kennzeichen.
Die Ummeldung muss schnellstens erfolgen, ansonsten ist ein Bußgeld möglich.
Gruß