Moin Moin
Ich habe folgende Fragen.
Ich beziehe Erwerbsminderungsrente und beziehe noch Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII ).
1.
Ich besitze ein Auto der einen Wert hat von ca. 2000 Euro .Mir ist aber der Unterhalt zu teuer geworden, kann ich den Wagen verkaufen oder wird mir dann der Verkaufserlös angerechnet auf meinen Geldbezug vom Amt?
Den Wagen hatte ich schon bevor ich vom Amt abhängig wurde.
2.Könnte ich das Auto auch einfach umschreiben lassen auf den Namen meiner zb. Schwester so das er nicht mehr `´mir gehört´ ?
Habe sonst kein Vermögen (Lebensversicherung etc.)
Hallo du darfst ein Auto haben der nicht mehr im Wert ist als 7500,- Euro das wäre ok Wenn du das Auto Verkaufst
dann wird der Betrag angerechnet.
Schenke das Auto deine Schwester die
soll das Auto verkaufen und dir das geld
in Bar ausbezahlen
lg Math.
Hallo, sorry ich die die Frage leider nicht qualifiziert beantworten.
Gruß
Moin, moin terug,
es gibt zwei Varianten:
Du hast ein Schonvermögen von 150 € pro Lebensjahr bis zu einer maximalen Höhe von (ca.) 16500 €. dei nauto wäre also davon umfasst. Wenn Du es allerdings verkaufst, ist es sehr wahrscheinlich, daß das Amt diese Einnahmen als Zuflussein-kommen wertet und anrechnet. Um das eld behalten zu können, müsstest du mit großer Wahrschein-lichkeit klagen und daß dauert Jahre.
Einfacher ist eine „offizielle“ Schenkung an Deine Schwester. Nimm in den Vertrag auf, daß Du ihr das atu schenkst, weil du dir die Finanzierung nicht mehr erlauben kannst. Das hebt die Glaubwürdigkeit und Du kannst den Vetrag ggfls. beim Amt vorlegen.
Wenn noch fragen sind: [email protected]
Grüße
Zu der eventuellen Anrechnung kann ich leider nichts sagen. Aber den Wagen umschreiben lassen, ist kein Problem / sollte kein Problem sein.
MfG