Hallo!
Wenn man von Stadt A nach Stadt B (anderes Bundesland) umzieht und seinen Wohnsitz wechselt ist es ja vorgesehen, das Autokennzeichen umzumelden. Hat die Person aber ein uraltes Auto, das sie in wenigen Monaten eh gegen ein Neues tauschen (kaufen) möchte, zieht sie es vor, nur den Wohnsitz umzumelden, nicht aber das Auto. So spart sie Kosten und Mühen. Das Auto benötigt sie zur täglichen Anfahrt zur Arbeit, es steht dort auf dem Firmenparkplatz und nachts in der Tiefgarage zu Hause.
Empfiehlt man ihr, nicht so zu handeln und das Auto ordnungsgemäß umzumelden? Oder läuft die Person lediglich das geringe Risiko von der Polizei „entdeckt“ zu werden (Ordnungswidrigkeit)? Gibt es weitere Risiken/ Verstöße?
Sobald die Person in der neuen Stadt angemeldet wurde, fängt ne Frist von 6 Wochen an, in der das Auto umgemeldet werden sollte. Geschieht dies nicht, bekommt die Person einen netten Brief mit ner Zahlungsaufforderung von ~25€ + Auslagen. Die Ummeldung sollte dann schleunigst erfolgen, da es sonst noch teurer wird…
Andere Möglichkeit: Wohnsitz erst dann ummelden, wenn die Neuanschaffung nur noch eben jene 6 Wochen auf sich warten lässt.
Gruss
Mutschy
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Korrektur
Moin,
Sobald die Person in der neuen Stadt angemeldet wurde, fängt
ne Frist von 6 Wochen an, in der das Auto umgemeldet werden
sollte.
Es gibt keine 6 Wochen Frist. In der FZV heisst es „unverzüglich“.
Evtl. könnte man sich auf §13 Abs.3 FZV berufen, aber nicht wenn man seinen Wohnsitz bereits auf die neue Adresse geändert hat.
In der Praxis wird sowas kaum kontrolliert. Aber wenn es bei einem Unfall oder einer Kontrolle auffällt, dann sind 15,-EUR fällig (BkatV 180).
Gruss Jakob
Danke, aber…
…mir isses seinerzeit so gegangen wie geschrieben. Naja, meine Heimatstadt macht eh aus Scheisse Geld. Bussgeldbescheide fürs Falschparken kommen per „Gelbem Brief“ mit PZU: 15 € fürsKnöllchen u 25 € Auslagen…
Gruss
Mutschy