Ist man dazu verpflichtet ein Auto umzumelden wenn man seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegt hat, auch wenn das Auto aufgrund von Versicherungsvergünstigungen auf einen Elternteil läuft? Es soll eine Vorschrift hierfür geben. Nach Möglichkeit soll das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet bleiben, da es in D günstiger ist.
Auch ein nettes Hallo,
(wo steht eigentlich, dass man nicht höflich grüßen darf? )
Generell sind die Gesetze des Gastlandes einzuhalten, wobei allerdings auch in Deutschland geregelt ist, dass man nicht in A wohnen kann und das Auto in B zugelassen ist.
Schönen Tag noch.
Hallo,
… wobei
allerdings auch in Deutschland geregelt ist, dass man nicht in
A wohnen kann und das Auto in B zugelassen ist.
Und wo ist geregelt, dass die Eltern nicht ein auf sie zugelassenes Auto dem Sohn zur kostenlosen Benutzung stellen?
Und wieder eine antwort von m-n-a die total am Thema vorbeigeht.
Gruß,
Tinchen
Hallo
… wobei
allerdings auch in Deutschland geregelt ist, dass man nicht in
A wohnen kann und das Auto in B zugelassen ist.Und wo ist geregelt, dass die Eltern nicht ein auf sie
zugelassenes Auto dem Sohn zur kostenlosen Benutzung stellen?Und wieder eine antwort von m-n-a die total am Thema
vorbeigeht.
Nein, denn es kommt nicht darauf an, wo der Zulasser des Autos wohnt, sondern wo das Auto regelmässig benutzt wird.
Die Eltern dürfen also gerne das Auto für ihren Sohn zulassen, aber eben nicht zu Hause, sondern am Wohnort des Sohnes.
Gruß, DW.
Hallo…
Tolle Antwort. Dies ist noch nicht einmal bei den Deutschen Versicherungsunternehmen bekannt.
Außerdem wo steht es geschrieben, dass man nicht das Fahrzeug eines Anderen fahren darf.
Gruß
Hallo…
Hallo
… wobei
allerdings auch in Deutschland geregelt ist, dass man nicht in
A wohnen kann und das Auto in B zugelassen ist.Und wo ist geregelt, dass die Eltern nicht ein auf sie
zugelassenes Auto dem Sohn zur kostenlosen Benutzung stellen?Und wieder eine antwort von m-n-a die total am Thema
vorbeigeht.Nein, denn es kommt nicht darauf an, wo der Zulasser des Autos
wohnt, sondern wo das Auto regelmässig benutzt wird.
Ich komme mir vor wie in einem Rate-Quiz
Die Eltern dürfen also gerne das Auto für ihren Sohn zulassen,
aber eben nicht zu Hause, sondern am Wohnort des Sohnes.
Gruß, DW.
Ist natürlich völlig falsch, denn man kann nur dort ein Auto zulassen,
wo man auch polizeilich gemeldet ist (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz).
Gruß
Ist natürlich völlig falsch, denn man kann nur dort ein Auto
zulassen,
wo man auch polizeilich gemeldet ist (Hauptwohnsitz oder
Nebenwohnsitz).
Da hätte ich gerne einen Link zum Gesetz, der den Artikel 115(a) der Schweizer Zulassungsordnung überstimmt. Nur so als Hinweis, ein deutsches Gesetz ist da wohl wirkungslos.
Hallo.
ich habe Ihre vorherige Antwort noch einmal angefügt:
Hallo
… wobei
allerdings auch in Deutschland geregelt ist, dass man nicht in
A wohnen kann und das Auto in B zugelassen ist.
Und wo ist geregelt, dass die Eltern nicht ein auf sie
zugelassenes Auto dem Sohn zur kostenlosen Benutzung stellen?
Und wieder eine antwort von m-n-a die total am Thema
vorbeigeht.
Nein, denn es kommt nicht darauf an, wo der Zulasser des Autos wohnt, sondern wo das Auto regelmässig benutzt wird.
Die Eltern dürfen also gerne das Auto für ihren Sohn zulassen, aber eben nicht zu Hause, sondern am Wohnort des Sohnes.
Gruß, DW.
Es war leider nicht erkennbar, dass Sie sich auf Schweizer Recht bezogen haben. Sollte man zur Klarstellung vielleicht ergänzen.
Damit kenne ich mich nicht aus!
Gruß
Es war leider nicht erkennbar, dass Sie sich auf Schweizer
Recht bezogen haben. Sollte man zur Klarstellung vielleicht
ergänzen.
Nur wenige Zentimeter über dem Eingabefeld. Titel: …
dann sollte man allerdings nicht mit Zitat antworten!
Denn bei Antwort mit Zitat vermutet jeder, dass man sich auf die vorherige Antwort bezieht und nicht auf die Überschrift.