Sehr geehrte Experten,
ich habe einen alten VW Polo, den meine Tochter nun seit einigen Wochen fährt. Ich selber habe mir einen neueren Wagen gekauft und jetzt steht die Überlegung im Raum, ob ich meinen altes Auto, welches meine Tochter nun fährt, auf sie umschreiben muss oder ob es so weiter laufen kann.
Ich kenne mich mit den Regelungen leider nicht aus und weiß deshalb nicht, wie soetwas gehandhabt wird.
Ist das Umschreiben mit Kosten verbunden?
Es wäre toll, könnte mir jemand diese Frage beantworten!
LIebe Grüße, Greta
Hallo Greta,
das Auto musst du nicht umschreiben lassen auf deine Tochter, du kannst weiterhin der Halter bleiben. Somit gehört dir das Fz weiterhin. Nachteil, wenn deine Tochter einen Verkehrsverstoss vergeht, wird immer erst mal der Halter in Regress genommen.DAS kannst du aber im Anhörungsbogen erklären, dass jemand anders gefahren ist.
Versicherungstechnisch gehe ich davon mal aus, dass der Wagen deiner Tochter bei dir jetzt als Zweitwagen läuft. Wenn ja behalte dies auch bei, denn dann ist die Versicherungsprämie günstiger. In ein paar Jahren kannst du die Prozente des Zweitwagens auf deine Tochter übertragen.
Grüssle
Uwe
Hallo Greta,
ich nehme an es geht darum, ob das Fahrzeug auf Dich oder Deine Tochter zugelassen ist. Grundsätzlich kannst Du es so belassen, allerdings gehen dann alle Strafzettel die kommen an Dich da diese immer dem Fahrzeughalter zugehen. Wenn Du Dich dafür entscheidest, das Fahrzeug umzuschreiben wirst Du beim Straßenverkehrsamt Gebühren dafür Zahlen müssen. Die Ummeldung mit Halterwechsel kostet bei uns in MG 29,-EUR.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Monika
Hallo,
ummschreiben/ummelden geht nicht kostenlos, da neue Wagenpapiere ausgestellt werden müssen.
Meistens ist es billiger, das Auto als 2-Wagen
auf den bisherigen Halter laufen zu lassen und der Versicherung den 2ten Fahrer zu nennen, dieses besonders bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt. Die Versicherungsprämien für Fahranfänger sind meistens hoch.
Da muß man mal Angebote im Internet prüfen oder mit der Versicherung reden.
Eine Pflicht zur Ummeldung besteht m. E. nicht.
Bei einem Schaden mit dem 2-Wagen ist eventuell (je nach Versicherung) der Schadensfreiheitsrabatt für das erste KFZ in Gefahr.
Und nun viel Glück
Hi,
wenn Deine Tochter das Auto seit 8 oder mehr Jahren gefahren hat, ist’s o.k. und kostet um die 20 Euro.
wenn sie erst vor Kurzem den Führerschein gemacht hat, solltet Ihr ihn als Zweitwagen auf Deinen Namen laufen lassen. Am Besten den Versicherungsvertreter anrufen.
Grüsse
Tom
Hallo,
ich meine, dass es nicht unbedingt notwendig ist das der Wagen auf Ihre Tochter umgeschrieben wird.
Wenn Ihnen hier keiner 100%ig weiter helfen kann, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nach, die können Ihnen die Frage genau beantworten.
LG