Wie wird Eigentum an einem Auto übertragen?
Wer ist Eigentümer des Autos?
Ich weiss, dass es nicht derjenige sein muss, der in den Papieren steht oder diese in der Hand hält.
Bin auf die Antworten gespannt.
Hallo!
Wie wird Eigentum an einem Auto übertragen?
Wer ist Eigentümer des Autos?
Ich weiss, dass es nicht derjenige sein muss, der in den
Papieren steht oder diese in der Hand hält.
Bin auf die Antworten gespannt.
Das Eigentum wird über einen gültigen Kauf- oder Schenkungsvertrag übertragen.
Gruß,
M.
Wie wird Eigentum an einem Auto übertragen?
Wer ist Eigentümer des Autos?
Ich weiss, dass es nicht derjenige sein muss, der in den
Papieren steht oder diese in der Hand hält.
Bin auf die Antworten gespannt.Das Eigentum wird über einen gültigen Kauf- oder
Schenkungsvertrag übertragen.
Servus!
Im Brief steht der Eigentümer.
Das Eigentum wird durch Einigung (Vertrag) und Übergabe (Aushändigung des Fahrzeugs, seiner Papiere sowie Schlüssel) übertragen. Beim Eigentumsvorbehalt bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Der, der fremde Papiere in der Hand hält sollte eine Vollmacht dessen, der eingetragen ist, vorweisen können. SONST würde ich nicht kaufen. Denn der, der in (Fremd-)BESITZ von Papieren, Schlüssel und dem Auto ist, darf rechtlich kein Eigentum übertragen.
Können tut ers im Endeffekt nicht, da ja der Brief den Eigentümer ausweist. Ist der Brief gefälscht, dann ist ggfs. ein gutgläubiger Erwerb denkbar.
just my 50 ct
Grüßle
Jogi
Moin!
Wie wird Eigentum an einem Auto übertragen?
Wer ist Eigentümer des Autos?
Ich weiss, dass es nicht derjenige sein muss, der in den
Papieren steht oder diese in der Hand hält.
Bin auf die Antworten gespannt.Das Eigentum wird über einen gültigen Kauf- oder
Schenkungsvertrag übertragen.Servus!
Im Brief steht der Eigentümer.
So pauschal ist das falsch.
Das Eigentum wird durch Einigung (Vertrag) und Übergabe
(Aushändigung des Fahrzeugs, seiner Papiere sowie Schlüssel)
übertragen. Beim Eigentumsvorbehalt bleibt das Eigentum bis
zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
Richtig.
Der, der fremde Papiere in der Hand hält sollte eine Vollmacht
dessen, der eingetragen ist, vorweisen können. SONST würde ich
nicht kaufen. Denn der, der in (Fremd-)BESITZ von Papieren,
Schlüssel und dem Auto ist, darf rechtlich kein Eigentum
übertragen.
Richtig.
Können tut ers im Endeffekt nicht, da ja der Brief den
Eigentümer ausweist. Ist der Brief gefälscht, dann ist ggfs.
ein gutgläubiger Erwerb denkbar.
Das ist möglich.
Nur dass im Brief zwingend der Eigentümer steht, stimmt nicht.
Gruß,
M.
Das Eigentum wird über einen gültigen Kauf- oder
Schenkungsvertrag übertragen.Servus!
Im Brief steht der Eigentümer.So pauschal ist das falsch.
…Nur dass im Brief zwingend der Eigentümer steht, stimmt nicht.
Gruß,
M.
Hallo,
nagut, GRUNDSÄTZLICH beweist der Brief das Eigentum.
D.h. es gib z.B. den Ausnahmefall, dass ich ein Auto kaufe,
bezahlt habe, die Schlüssel und Papiere in meinen Händen halte.
Wenn ich dieses Auto dann in mein Wohnzimmer stelle, bin ich
Eigentümer ohne im Brief eingetragen zu sein.
Doch sobald ich das KFZ zulasse, wird der Brief berichtigt.
Oder, lieber Mathias, was meinst DU!?
Grüßle
Jogi
Hallo!
Das Eigentum wird über einen gültigen Kauf- oder
Schenkungsvertrag übertragen.Servus!
Im Brief steht der Eigentümer.So pauschal ist das falsch.
…Nur dass im Brief zwingend der Eigentümer steht, stimmt nicht.
Gruß,
M.Hallo,
nagut, GRUNDSÄTZLICH beweist der Brief das Eigentum.
Eben nicht. Grundsätzlich wird das Eigentum an einem fahrzeug durch einen gültig zustande gekommen Kauf- oder Schenkungsvertrag begründet.
Im Brief kann irgendwer stehen.
D.h. es gib z.B. den Ausnahmefall, dass ich ein Auto kaufe,
bezahlt habe, die Schlüssel und Papiere in meinen Händen
halte.Wenn ich dieses Auto dann in mein Wohnzimmer stelle, bin ich
Eigentümer ohne im Brief eingetragen zu sein.
Doch sobald ich das KFZ zulasse, wird der Brief berichtigt.Oder, lieber Mathias, was meinst DU!?
s.o.
Du hast das Argument ja selbst geliefert.
Der Brief identifiziert den Fahrzeughalter. Nicht (zwingend) den Eigentümer.
Ich kann das Eigentum an einem Auto erwerben, meine Frau kann der im Fahrzeugbrief eingetragene Fahrzeughalter sein und meine Mutter kann Versicherungsnehmer des Fahrzeuges sein.
Ferner kann es noch Eigentumsvorbehalte aus Verpfändungen oder Pfändungen geben.
Du siehst, Du hast hier einfach nicht recht. Sorry.
Gruß,
M.