Hi Christoph,
anbei noch ein paar kleine Infos:
Autofahrer benötigen den nationalen Führerschein und die Grüne Versicherungskarte (für Wohnwagenanhänger wird eine zusätzliche Versicherungskarte benötigt). Letztere ist einfach bei Ihrer Haftpflichtversicherung erhältlich.
Autofahrer, die nicht im Besitz dieser Karte sind oder deren Karte für Polen nicht gültig ist, müssen am Grenzübergang für die Dauer des Aufenthaltes eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Haftpflichtversicherung muss ebenfalls abgeschlossen werden, wenn die Versicherungsgültigkeit während des Aufenthaltes in Polen erlischt. In solchen Fällen ist für die Zeit zwischen dem Ablauf der Gültigkeit und der Ausreise ein Versicherungsvertrag abzuschließen. Erfolgt dies nicht, so kann die Ausreise mit diesem Fahrzeug von den Grenzbehörden verweigert werden. Ohne Grüne Versicherungskarte riskieren Sie ein hohes Bußgeld.
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt Zusatzversicherungen abzuschließen, wie z. B. Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Kurzkasko-, Insassenunfall- und Verkehrsrechtschutzversicherungen.
Ein Feuerlöscher im Auto ist Pflicht.
Verleiht ein Fahrzeughalter seinen Pkw zum Zweck der Einreise nach Polen an Dritte, ist eine amtlich beglaubigte Benutzungsvollmacht für den Pkw erforderlich. Vordrucke hierfür sind in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich und werden für Mitglieder auch dort beglaubigt.
Das Führen eines Fahrzeuges ist nach dem Genuss einer geringen Menge Alkohol verboten bzw. strafbar. Die zulässige Höchstmenge liegt bei 0,2 Promille.
Das Mitführen eines Warndreiecks sowie eines Verbandkastens ist vorgeschrieben. Auf allen Sitzplätzen besteht Gurtpflicht!
Vom 01. November bis 01. März muss man tagsüber mit Abblendlicht fahren. Für Motorräder gilt dies das ganze Jahr über.
Das Anlegen von Sicherheitsguten ist auch in Polen Pflicht.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den vorderen Sitzen sitzen.
So schnell dürfen Sie in Polen fahren:
(Die Geschwindigkeit wird oft auch Außerorts kontrolliert. Die Bußgelder sind teilweise höher als in Deutschland)
Landstraße mit 1 Fahrbahn 90
Landstraße mit 2 Fahrbahnen 100
Schnellstraße mit 1 Fahrbahn 100
Schnellstraße mit 2 Fahrbahnen 110
Autobahn 130
geschlossene Ortschaften 60
Besondere Straßenhinweisschilder, die Sie kennen sollten:
Koleiny: tiefe Rinnen auf der Straße
Objazd: Umleitung
Kontrola
radarowa: Geschwindigkeitsüberwachung
Dotyczy równiez
chodnika Hier dürfen Sie nicht auf den Gehwegen
parken.
Das Tankstellennetz ist gut ausgebaut. Es gibt verbleites Benzin mit 94 und 98 Oktan und bleifreies Benzin mit 95 und 98 Oktan. Diesel ist auch in Polen am billigsten. Mittlerweise ist der Benzinpreis fast so hoch wie in Deutschland.
Straßenverhältnisse
Es ist zulässig, einen Reservekanister mit Benzin bis max. 10 l zollfrei nach Polen einzuführen. Die Versorgung mit Benzin (auch Bleifrei) und Diesel ist in Polen flächendeckend sichergestellt. Die Entfernung zwischen den Tankstellen beträgt durchschnittlich 20-50 km. Wenn sie sich nicht direkt an der Straße befinden, weisen entsprechende Schilder darauf hin. Während der Sommersaison sind die meisten Tankstellen von 06.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 17.00 Uhr, in Großstädten und an Kreuzungen von Fernstraßen sowie an internationalen Routen teilweise durchgehend Tag und Nacht geöffnet. Außer polnischen Motorölen vertreiben die Tankstellen auch Öle ausländischer Firmen, z. B. Shell, Mobil, Castrol, BP und AGIP. An verschiedenen Tankstellen können Campingtouristen Flüssiggasbehälter füllen lassen
Grenzübergänge
Von Deutschland aus können Sie folgende Grenzübergänge benutzen:
Gubin, Kolbaskowo, Kostrzyn, Lubieszyn, Olszyna, Sieniawka, Slubice, Swiecko, Zgorzelec.
Pannenhilfe
Bei technischen Pannen kann sich der Tourist telefonisch mit der nächsten Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM) unter der Telefonnummer 9 81 oder mit POLTOS - 9 54 in Verbindung setzen. Die Zentren des Pannenhilfsdienstes sind vorwiegend von 07.00 bis 22.00 Uhr geöffnet, manche kürzer und nur wenige bis 15.00 Uhr.
Außer diesem Pannenhilfesystem gibt es ebenfalls staatliche und private Reparaturwerkstätten. Manche Werkstätten sind von westlichen Automarken autorisiert. Das Büro für Motortouristik AUTOTOUR des Polnischen Motorverbandes PZM garantiert seine Unterstützung Klubmitgliedern, die in der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) sowie in der Alliance Internationale de Tourisme (AIT) vereinigt sind.
Im Rahmen der Internationalen Autohilfe sichert der Polnische Motorverband PZM ausländischen FIA- oder AIT-Mitgliedern kostenlose Pannenhilfe im Umkreis von 25 km von seiner Basis inklusive Abschleppung und einer Arbeitsstunde des Mechanikers (außer Ersatzteilen) und erteilt ebenfalls kostenlose Rechtsberatung beim Abschleppen des Fahrzeuges aus dem Gebiet Polens.
Alle anderen Dienstleistungen, die sich aus einer Fahrzeugpanne ergeben, werden mit Schutzbriefen der o. g. internationalen Organisationen beglichen. Der Inhaber solcher Schutzbriefe sollte sich dann mit dem Büro für Motortouristik in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Hasenschnitte