Auto'unfall'

Hallo,

Herr x borgt sich bei einem Möbeldiscounter einen Transporter. Als er - auf dem Rückweg - tanken möchte / muss passiert folgendes:

Herr x bemerkt beim Aussteigen (er stand mit dem Transporter links von der Tanksäule) dass der Tank auf der LINKEN Seite ist - und somit unerreichbar für einen Schlauch. Also dachte er, ich drehe um und stelle mich an die selbe Säule. Gesagt getan, er fährt vorwärts aus dem „Tankbereich“ heraus nach links, stößt nach hinten zurück (also quer vor dem Tankbereich) und sieht, das sich eine andere Person auf den Platz stellt (was ja nicht verboten ist oder so). Dabei geht er leider zu spät auf die Bremse und stößt mit dem Transporter an so einen Blechkasten an der Tankstelle (laufen wohl Rohre oder Kabel drin durch).
Kleiner Schaden, dem Auto dürfte selbst nix passiert sein (Gummipuffer am Ende hats abgefangen).

Wer kommt für den Schaden an der Tankstelle auf? Herr x mit irgendeiner Versicherung (wenn ja - welcher) oder die Hapfpflichtversicherung des Transporters? Und wenn die - können die, die Kosten von Herrn x zurückfordern? (Herr x hätte auch kein Problem diesen Kasten da wieder zu richten, wenns nur darum geht. Einfach weil nicht viel Geld da ist um irgendwelche größeren Dinge zu begleichen …)

LG
Tobi@s

Wer kommt für den Schaden an der Tankstelle auf?

Hat Herr X einen Vertrag über das Ausleihen des Fahrzeugs geschlossen?

Herr x mit

irgendeiner Versicherung (wenn ja - welcher)

Nein, die Privathaftpflicht deckt solche Schäden nicht ab.

oder die

Hapfpflichtversicherung des Transporters?

Vermutlich, allerdings könnte es sein, daß eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, dazu müßte man mal in den Vetrag schauen.

Und wenn die -

können die, die Kosten von Herrn x zurückfordern? (Herr x
hätte auch kein Problem diesen Kasten da wieder zu richten,
wenns nur darum geht. Einfach weil nicht viel Geld da ist um
irgendwelche größeren Dinge zu begleichen …)

Wie bereits gesagt, sollte Herr X in den Vetrag schauen, was da mit der Selbstbeteiligung geregelt ist. Ist keine SB vereinbart, zahlt den Schaden die Versicherung.

Gruß
Tina

Wer kommt für den Schaden an der Tankstelle auf?

Die Haftplficht des Transporters.

Herr x mit irgendeiner Versicherung

Herr X vielleicht, seine Versicherung auf keinen Fall.

Hapfpflichtversicherung des Transporters? Und wenn die -
können die, die Kosten von Herrn x zurückfordern?

Das hängt vom Mietvertrag ab, manchmal sind das SBs vereinbart.

(Herr x hätte auch kein Problem diesen Kasten da wieder zu richten,

Wenn sich die Tankstelle darauf einläßt.

Wie bereits gesagt, sollte Herr X in den Vetrag schauen, was
da mit der Selbstbeteiligung geregelt ist. Ist keine SB
vereinbart, zahlt den Schaden die Versicherung.

Und wenn eine SB vereinbart ist? Zahlt die Versicherung dann auf einmal nicht?

Verkehrsunfall
Hallo,

für den Schaden an der Tankstelle kommt die Haftpflichtversicherung des Kfz auf.
Wie die anderen Schäden/Kosten geregelt werden, sollte aus dem Mietvertrag hervorgehen (evtl. Schadenersatz für Steigerung der Versicherungsprämie, Schaden am Mietauto).

Gruss

Iru

Das kommt auf die Höhe der SB an, da die SB aber oftmals ziemlich hoch ist und der Schaden hier nach der Schilderung eher gering, könnte es sein, daß die Haftpflicht nicht eintritt, bzw. sich das Geld wiederholt, wenn der Schaden die SB eben nicht übersteigt.

Sag bloß das hast Du nicht gewußt. *unschuldigguck*

Gruß
Tina

Das kommt auf die Höhe der SB an, da die SB aber oftmals
ziemlich hoch ist

Im Vergleich zum Schaden, den man mit einem Auto anstellen kann (Autounfall, Totalschaden etc) ist die SB eigentlich verschwindend Gering (meines wissens nach zwischen 500 und 1000 EUR)

und der Schaden hier nach der Schilderung eher gering,

Woraus schließt du das? Es wurde „ein Teil“ angefahren wo „Kabel und Rohre“ durchlaufen. Bein einer Tankstelle könnte ich mir schon vorstellen das durch diese Beschädigung erhebliche Sicherheitsprobleme entstehen können

könnte es sein, daß die Haftpflicht nicht
eintritt, bzw. sich das Geld wiederholt, wenn der Schaden die
SB eben nicht übersteigt.

das ist richtig, DANN, aber eben auch NUR DANN, wenn der Schaden geringer ist als die vereinbarte SB

Sag bloß das hast Du nicht gewußt. *unschuldigguck*

doch ich wollte nur differenzieren :smiley:
denn auch wenn eine SB vereinbart ist, kann es sein das die Versicherung zahlen muss :smile:

Gruß
Tina

Gruß
Stefan

Im Vergleich zum Schaden, den man mit einem Auto anstellen
kann (Autounfall, Totalschaden etc) ist die SB eigentlich
verschwindend Gering (meines wissens nach zwischen 500 und
1000 EUR)

Ja, am Auto selbst war allerdings keine Beschädigung sichtbar, nur am Kasten. Ich habe selbst auch einmal einen solchen Kasten umgefahren, der Schaden betrug ca. 350,00 €. Die Kabel waren noch ganz, nur der Kasten hing auf Halbmast. Übrigens scheinen diese Kabel erstaunlich robust zu sein, bei uns im Ort wurde vor einigen Monaten ein solcher Kasten umgefahren und scheinbar haben weder Schnee noch Regen die Funktionsfähigkeit beeinflußt, das Ding ist nämlich noch immer nicht repariert worden.

und der Schaden hier nach der Schilderung eher gering,

Woraus schließt du das? Es wurde „ein Teil“ angefahren wo
„Kabel und Rohre“ durchlaufen. Bein einer Tankstelle könnte
ich mir schon vorstellen das durch diese Beschädigung
erhebliche Sicherheitsprobleme entstehen können

s. o.

Sag bloß das hast Du nicht gewußt. *unschuldigguck*

doch ich wollte nur differenzieren :smiley:
denn auch wenn eine SB vereinbart ist, kann es sein das die
Versicherung zahlen muss :smile:

Habe ich das so missverständlich geschrieben? Dann sorry, mir fehlt einfach eine Mütze schlaf *gähn*.

Gruß
Tina

Im Vergleich zum Schaden, den man mit einem Auto anstellen
kann (Autounfall, Totalschaden etc) ist die SB eigentlich
verschwindend Gering (meines wissens nach zwischen 500 und
1000 EUR)

Ja, am Auto selbst war allerdings keine Beschädigung sichtbar,

der Sachverständige der zuständigen Vesicherung wird dir locker nen Schaden von mehreren Hundert EUR generieren, wenn nicht sogar Tausend (je nachdem welches Automodell gefahren wurde). Denn der Unfall muss gemeldet werden auch wenn es nur ein „geringer“ Schaden ist

Gruß
Stefan

der Sachverständige der zuständigen Vesicherung wird dir
locker nen Schaden von mehreren Hundert EUR generieren, wenn
nicht sogar Tausend (je nachdem welches Automodell gefahren
wurde).

das ist Quatsch! Das die Versicherung unseriös arbeitet kann man nicht zwingend voraussetzen. Oftmals entstehen bei solchen Bagatellunfällen keine Schäden am Auto.

War bei mir auch nicht der Fall und mein Auto hat keine Gummipuffer. Warum sollte die Versicherung daran interessiert sein, den Schaden am Auto, für den sie aufkommen muß (falls denn eine Kaskoversicherung vorliegt) möglichst hoch zu schrauben?

Gruß
Tina

denn auch wenn eine SB vereinbart ist, kann es sein das die
Versicherung zahlen muss :smile:

Hi,
es kann nicht nur sein, der Versicherer IST leistungspflichtig. Stichwort Pflichtversicherungsgesetz.

Gruß Keki