Auto unrechtmäßig abgeschleppt

Hallo liebe Community und liebe Rechts-Experten,

Leider wurde mein Auto vorgestern direkt vor meiner eigenen Einfahrt abgeschleppt, obwohl es nicht Mal einen abgesenkten Bordstein oä. gibt. Zunächst ging ich von einem Diebstahl aus und habe auch gleich Anzeige erstattet. Bald darauf hat sich die Polizei gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Auto abgeschleppt worden sei und mir netterweise auch den Standort mitgeteilt. Aber weder das Ordnungsamt noch die Polizei hat den Abschleppdienst beauftragt. Der Typ hat offenbar komplett eigenmächtig gehandelt und will jetzt 350€ haben. Ich habe wirklich gar keine Lust das zu zahlen. Da der Typ das Auto einfach nicht herausgibt und die Polizei vorerst auch nicht viel machen kann, bin schon am überlegen, dass ich das Auto einfach selbst vom Grundstück des Abschleppdienstes „entwede“. Dazu müsste ich aber eine Radkralle beschädigen. Das ist jedoch keine Lösung. Wie komme ich möglichst schnell an mein Auto?

[verschlagwortet vom www Team]

Gibt es denn einen anderen Grund?
Irgendwelche Schilder?

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Wenn die Polizei vom Abschleppen wusste, war es wohl kein eigenmächtiges Abschleppen.

Bezahle das, lass es dir ordentlich quittieren.
Nimm besser einen Zeugen mit, frage nach dem Auftraggeber.

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Ich weiß nicht… Wer auch immer ein Fahrzeug abschleppen ließ, der nächste Nutzer des Fahrzeugs wird in den meisten Fällen ziemlich überrascht sein, und zunächst die Polizei anrufen.
Ich vermute, ein Abschleppdienst wird die Polizei daher auch bei Privataufträgen informieren. Sonst gäbe es ja täglich tausende Diebstahlanzeigen für die Tonne.

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Angeblich hätte der Grundstückbesitzer ihn beauftragt, aber der bin ja ich. Den Namen des Auftraggebers konnte er mir nicht nennen. Von den Nachbarn war es auch keiner.

Naja, um an das Auto schnell heranzukommen, bleibt dir nichts anderes übrig, als das Auto gegen Zahlung abzuholen. Bleibt die Frage, wie man sich das Geld wieder holt.

In D sind die Regeln eigentlich so:

  • Wenn ein (fremdes) Auto von privatem Grund abgeschleppt werden soll, dann hat derjenige, der den Abschlepper bestellt, auch zu zahlen. Im Nachhinein kann er dann versuchen, das Geld vom Halter einzutreiben.
  • Wenn ein Auto von öffentlichem Grund (also auch fast allen Straßen) abgeschleppt werden soll, dann dürfen das ausschließlich Polizei oder Ordnungsamt veranlassen.
    In dem Fall darf der Fahrer bei Abholung beim Abschleppunternehmen zahlen.

Die Kommunikation mit Abschleppunternehmen ist oft etwas… hölzern. Schließlich schlagen da täglich wütende „Kunden“ auf, die nicht einsehen, daß sie zahlen sollen etc.
Es gilt jetzt also, herauszufinden, wer das Fahrzeug hat abschleppen lassen.

Nebenbei: Laut StVO ist das Parken vor Ausfahrten zwar verboten, damit, und das steht nicht da drin, die Ausfahrt auch genutzt werden kann. Daher darf man durchaus vor der eigenen Ausfahrt parken. Streit gibt es bei abgesenkten Bordsteinen, denn die könnten ja auch von Rollstuhlfahrern zum Überqueren der Straße genutzt werden…

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Hat sich geklärt. Der Abschleppdienst hat mich heute angerufen. Plötzlich wollte er von der ganzen Sache nichts mehr wissen und hat einfach das Auto freigegeben. Ich musste nichts zahlen. Trotzdem habe ich Anzeige bei der Polizei gemacht wegen Nötigung und versuchtem Betrug.

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Ich wollte gerade noch fragen, ob du den nicht bei der Polizei anzeigen kannst, dann wäre er in Beweisnot, den Auftraggeber anzugeben. Gut erstmal, dass du das Auto wieder bekommst.

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