Auto unversichert auf Privatgelände abstellen?

Angenommen, ein Auto wird vorübergehend abgemeldet und auf dem eigenen Grundstück abgestellt.
Was würde passieren, wenn das Auto geklaut wird und bei der Diebestour ein verschuldeter Unfall sich ereignet?
Oder ist das Auto so abzustellen, daß damit nicht weggefahren werden kann (also ohne Räder z.B.)?

Hallo !

Ist erlaubt,muss so gesichert werden,wie sonst auch.
Fenster,Türen zu,Schlüssel abgezogen und verwahrt.

Trotzdem lässt man meist die Kasko weiterlaufen wenn man Fahrzeug zeitweise stilllegt. Weil es dann noch gegen die Risiken Diebstahl, Feuer,Brand usw. abgesichert bleibt.

Beim Unfall mit unversichertem Fahrzeug nach Diebstahl kann sich das Unfallopfer an den Garantiefond der Versicherungen wenden,vertreten durch den VOH-Verein für Verkehrsopferhilfe in Hamburg.

MfG
duck313

Hallo,

ich muss meinen Vorredner korrigieren: die „Ruheversicherung“ setzt normalerweise voraus, dass der Abstellort umfriedet ist, also mindestens ein Zaun o. ä., optimalerweise eine vollständig geschlossene Garage.

Bei Diebstahl mit Drittschaden ist meistens der bisherige Versicherer noch in der Haftung.

Grüße, M

Hallo Duck313,

Ist erlaubt,muss so gesichert werden,wie sonst auch.
Fenster,Türen zu,Schlüssel abgezogen und verwahrt.

Trotzdem lässt man meist die Kasko weiterlaufen wenn man
Fahrzeug zeitweise stilllegt. Weil es dann noch gegen die
Risiken Diebstahl, Feuer,Brand usw. abgesichert bleibt.

Die Kasko-Versicherung muss nicht weiter gezahlt werden.

Unsere Kunden erhalten ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

aufgrund der vorübergehenden Stilllegung haben wir Ihre Kfz-Versicherung ruhend gestellt.
Während der Ruhezeit besteht Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Falls Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz auch im Umfang der
Teilkaskoversicherung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Ruhezeit ist, dass das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B.Garage) oder auf einem umfriedeteten Abstellplatz nicht nur vorübergehend abgestellt ist. Außerhalb dieser Räumlichkeiten darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht gebraucht werden.

Gruß Merger