Hallo mein bruder hat ein Auto für 600 euro verkauft.Das auto hat beim starten immer gequalm deswegen hat er das auto als evtl. motorschaden verkauft.Der käufer hat das auto auch Probe gefahren.Das auto hate noch ca.1,5 jahre TÜV.jetzt will der käufer das auto zürück geben weil angeblich das auto nicht mit motorschaden gekauft hätte (aber das auto immer gequalm kann man nicht verstecken)und behauptet das er 1400 euro dafür bezahlt und als zeugen gibt er an sein sohn und seine mutter aber die waren bei der geld übergabe nicht dabei.
Frage:hat er anschicht auf Erfolg???
Hallo, prinzipiell würde ich für die Zukunft immer einen schriftl. vertrag machen, mit bekannten Mängeln und der Zahlungshöhe und Bestätigung das man das Geld erhalten hat. Gleichzeitig sollte man bei privat immer unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung und Garantie dies so vermerken. Kann man auch unter Zeugen so bestätigen.
Jetzt sieht es meiner Meinung nach wie folgt aus, da es keinen Kaufvertrag gab, steht Aussage gegen Aussage. Zeugen Sowohl beim verkauf und der Geldübergabe sind wären von Vorteil. Prinzipiell sind Familienangehörige für meine keine Zeugen, denn wer sagt schon ehrlich was gegen seine Verwandschaft aus? Leider Nie. Zeugen sind am besten im unabhängigen Bereich am besten. Ich würde vorschlagen, dem neuen Besitzer dies auch so klar zu machen. Das man bei einem Preis von 600 oder 1.400 € keinen Neuwagen bekommt ist auch logisch, da kann eigentlich nur Schrott raus kommen. Ich dneke hier versucht der Käufer Dich auszutricksen. Ich würde schriftl. die wahrheit dem Käufer darlegen und wenn doch Zeugen da waren diese auch zu benennen und unterschreiben zu lassen un dmal abwarten was kommt. Sonst hilft nur ein Anwalt der das ganze rechtl. schöner aussehen lässt.
viel Glück