Auto verkaufen im Hartz 4 Bezug?

Guten Tag,

ich befinde mich seit ein paar Monaten in der Situation dass ich ALG 2 bekomme und ich möchte mein Auto (Restwert ca. 1000-2500 Euro) verkaufen. Wird das Geld aus dem Verkauf auf jeden Fall auf meine Hartz 4 Bezüge angerechnet oder kann ich zur Arge gehen und es als Vermögensumschichtung angeben damit es als Vermögen gilt? Würde mir dann natürlich alles im Voraus schriftlich geben lassen. Ich hatte das Auto schon vor dem Hartz 4 Bezug und es auch bei der Arge angegeben. Vielen Dank schon mal im Voraus dafür, dass Sie sich Zeit für mich genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Mike R.

Hallo Mike,du darfst zwar ein Auto bis 6500 Euro Restwert haben, aber im Falle des Verkaufs wird es als Einkommen gerechnet, bzw. du musst nachweisen wo das Geld geblieben ist (zwingender Grund Schulden bezahlt mit Belegenetc.)Auch im Falle einer Verschrottung musst Du Belege vorlegen. Gruß Gaby
Guten Tag,

ich befinde mich seit ein paar Monaten in der Situation dass
ich ALG 2 bekomme und ich möchte mein Auto (Restwert ca.
1000-2500 Euro) verkaufen. Wird das Geld aus dem Verkauf auf
jeden Fall auf meine Hartz 4 Bezüge angerechnet oder kann ich
zur Arge gehen und es als Vermögensumschichtung angeben damit
es als Vermögen gilt? Würde mir dann natürlich alles im Voraus
schriftlich geben lassen. Ich hatte das Auto schon vor dem
Hartz 4 Bezug und es auch bei der Arge angegeben. Vielen Dank
schon mal im Voraus dafür, dass Sie sich Zeit für mich
genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Mike R.

Bei dem Verkauf ist es doch egal ob es als Vermögen oder Bargeld bzw. Kontoguthaben zur Ihrer Verfügung steht. Fakt ist das dieses auf jeden Fall angerechnet wird bis zu einem Freibetrag und Sie erst mal davon leben müssen.

mfg

Windhund

Hallo!!

Also meines Wissens wird die ARGE das Geld nicht anrechnen, da es sich hierbei um eine Vermögensumwandlung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen.

Gruß
HWB

Hallo,

hier eine Antwort aus dem Netz, nachzulesen unter http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslos…

Viele Grüße,
Erik

Schonvermögen / Freibetrag
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I werden bei der Bewilligung von ALG II Vermögensbestandteile des Antragsstellers (Sparbuch,Wertpapiere oder ggf. auch ) angerechnet und einbezogen. Davon ausgenommen sind Freibeträge bei der Vermögensanrechnung („Schonvermögen“). Dazu zählen: Um eine Altersvorsorge zu gewährleisten, bleibt ein Vermögen von 750 Euro pro Lebensjahr (vorher 250 Euro) anrechnungsfrei. Hierbei geht es aber nur um das Schonvermögen für die private Altersvorsorge und nicht um allgemeines Vermögen. Außerdem sollen Arbeitslose künftig ihre private Altersvorsorge nicht mehr aufbrauchen.

Bei dem allgemeinen Vermögen richtet sich die Höhe des Freibetrages nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag für „Erspartes“ beträgt 150 Euro pro Lebensjahr.

Hallo… also aus sicherer quelle weiß ichd as wenn mans sein eigentum verkauft dann darf man das geld davon ohne anrechnungen behalten!! allerdings is das oft auch abhängig vom bundesland und auch noch vom zuständigen alg 2 sachbearbeiter… die haben nämlich sehr viel entscheidungsmacht…mehr als sie zugeben… also wenn ihm deine nase nicht passt hast du eine problem… aber da ein autoverlkauf ja oft mit bargeld von statten geht kannst du das geld ja eigentlich geschickt am amt vorbei leiten!! so würde ich es jedenfalls tun!! sicher is sicher!!! lg

Hallo,-

soweit ich weiß, wird es als Einkommen angerechnet,- leider. Das ist eine Einnahme aus der Du der Deinen Lebensunterhalt in der Zeit bestreiten kannst.

LG

Sorry,

zu dem Themengebiet kann ich keinen verlässliche Auskunft geben.
Bitte weitersuchen…

Guten Tag,

es tut mir sehr leid, aber bei diesem Problem kann ich nicht weiterhelfen.
Viel Glück, Tinna

Hallo,

erkundigen Sie sich bei Ihrer Arge nach Ihrem anrechnungsfähigen Vermögen - das geht nach Lebensalter.
Sollten Sie drüberliegen, können Sie das Geld für notwendige Anschaffungen verwenden. Sie sollten da eine Bedenkzeit rausholen können -schleißlich muß man auch erst wissen, was man kaufen will, oder?!
Darüberhinaus ist ihr Auto vermutlich „angemessen“, also ich würde es mir überlegen, es zu behalten. Zum Stillegen bocken sie die Achsen auf, verdünnen Motoröl und Kraftstoff mit Korrosionsschutz und werfen einfach eine Plane drüber.

Es gibt eine bestimmte Summe, die man als Vermögen besitzen darf. Alles andere muss zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Es wird wohl sehr schwierig werden, diese Umwandlung hin zu bekommen. Viel Glück

Einkommen ist, was man nach Alg 2 Antrag dazu bekommt.
Vermögen ist, was man vorher schon besessen hat.
In diesem Fall ist das Auto also Vermögen, (Sogar eines, was bis zu einem bestimmten Wert nicht einmal angerechnet werden darf.) ein Verkauf wäre eine Vermögensumwandlung und wird nur angerechnet, wenn es die Freibeträge übersteigt, was ja hier nicht so ist.
Angegeben werden sollte es aber auf jeden Fall, falls der SB das als Einkommen und nicht als Vermögensumwandlung anrechnet, sofort Widerspruch einlegen. (Nach meiner Erfahrung sind die meisten AlgII Bescheide schlichtweg falsch, merkwürdigerweise immer zu Ungunsten des Antragstellers)
Ob ich das Geld aus dem Erlös *versaufe* oder für Schuldentilgung verwende spielt dabei überhaupt keine
Rolle!