Auto verkaufen und abmelden: Wie ists richtig?

Hallo,
nach gut 30 Jahren ist mein Auto nicht mehr durch den TÜV gekommen. Allerdings könnte er sich noch als Teile-Spender für irgendjemanden eignen, weswegen ich ihn weiterverkaufen möchte über Kleinanzeigen.

Jetzt habe ich aber gar keine Ahnung, wie man das am besten anstellt. Aktuell ist er halt noch angemeldet und ich finde das ganz praktisch, weil dann bräuchte der Käufer nicht zwingend einen Anhänger, bzw. könnte ich zur Not noch zum Schrottplatz fahren.

Wie geht man da am besten vor?

Also einen Autovertrag mit Datum und Uhrzeit ist klar. Aber ich habe immer Angst, dass der neue Käufer noch irgendeinen Unsinn damit anstellen kann.
Also dachte ich an sowas wie dahin fahren, Nummernschilder abschrauben und dann zum Amt und abmelden?
Und dann wieder zurück um den Fahrzeugbrief zu übergeben? Oder brauche ich den gar nicht zum abmelden?

Kurze Tips wären Super

Vielen Dank

Ein zugelassenes Fahrzeug gebe ich niemals aus den Händen, denn:

Das ist serviceorientiert von dir und stellt eine sichere Variante dar.

Zum „Abmelden“ benötigst du die Zulassung Teil 1 („Schein“) und beide Kennzeichen.
Nach der Abmeldung wäre eine „Rückfahrt“ mit den entstempelten Kennzeichen noch zulässig, wobei damit die Fahrt zum Wohnort des neuen Eigentümers meines Erachtens nicht abgedeckt sein wird.

Also: Fahrt zum Käufer, Demontage der Kennzeichen, Verbleib von Fahrzeug und Zulassung Teil 2 („Brief“) beim Käufer. Anschließend Fahrt (mit einem anderen Fahrzeug) zur Zulassungsstelle und dort die Außerbetriebsetzung.

Der Käufer hat somit alles Notwendige, um das Fahrzeug ggf. neu zuzulassen, aber ihm fehlen Kennzeichen und Fahrzeugschein. Das ist sicher genug.

Je nach Zulassungsort kann die Terminfindung ein Problem sein - mancherorts wartet man ja Wochen auf einen Termin.

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Wenn ich ein Fahrzeug kaufen möchte, dann möchte ich auch eine probefahrt damit machen.
Mit einem nicht angemeldetem Fahrzeug ohne Tüv ist das alles sehr viel schwieriger und daher würde ich bei einem allerweltsfahrzeug wohl auf den Kauf verzichten.
Klar, verkaufen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs ist sicherer.
Aber, mit einer Kopie vom Personalausweis, unterschriebenem Kaufvertrag mit Zeitpunkt und Ort der übergabe sowie einer Mail an Zulassungsstelle und Versicherung ist das verbleibende Risiko sehr gering aber für den Käufer optimal.
Unsinn funktioniert auch mit abgemeldeten Fahrzeugen.

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Ja, ein „Zweitwagen“ würde da durchaus mitwirken :smiley:

Aber dann wäre mein Vorgehen ja richtig. Das mit der Terminfindung ist bei uns zum Glück kein Problem (oder selten). Da bekomme ich meist von heute auf Morgen einen Termin (wenn man etwas flexibel ist, nachmittags wird es meistens natürlich etwas schwieriger).

Du schreibst im andern Faden, dass du dir „einen Neuen“ kaufen willst. Wenn du diesen bei einem Händler kaufst, egal ob neu oder gebraucht, ist es am einfachsten, das alte Fahrzeug an diesen abzugeben. Ich schreibe bewusst „abgeben“ und nicht „verkaufen“, denn für ein 30 Jahre altes Kfz ohne HU wirst du maximal einen symbolischen Kaufpreis von wenigen Hundert Euro bekommen. Ein Schrotthändler bezahlt dir nicht mehr als ein Käufer, der das Fahrzeug instand setzen lässt, um es doch noch mal durch die HU zu bringen.

Dann meldest du den Neuen an, fährst mit dem noch angemeldeten Alten und den Kennzeichen für den Neuen zum Händler, montierst die Kennzeichen am Neuen und fährst mit diesem nach Hause. Der Händler meldet den Alten in den nächsten Tagen ab.

Alternativ kannst du den Alten zum Händler fahren, die Kennzeichen abmontieren, mit ÖPNV, Taxi oder was auch immer zur Zulassungsstelle fahren, dort den Alten ab- und den Neuen anmelden, wieder zurück zum Händler und den Neuen abholen.

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