Auto verkaufen: Was muss ich beachten?

Ich möchte meinen 10 Jahre alten Skoda Felicia verkaufen. Ich habe mich schon bei verschiedenen Händlern und im Internet (Ebay, mobile.de usw.) schlau gemacht um in etwa abschätzen zu können, wieviel Geld ich für den Wagen bekommen kann. Die Angaben schwanken zwischen 500 und 3000 €, was ich doch für eine gewaltige Preisspanne halte.
Ich weiß nun nicht recht, wie ich vorgehen soll, um meinen Wagen ohne Probleme und für vernünftiges Geld verkaufen zu können. Ich möchte mir nach dem Verkauf einen „neuen“ Gebrauchtwagen anschaffen. Inzahlungnahme wäre bei einigen Händlern zwar auch möglich, die Beträge liegen hierbei aber bei den erwähnten 500 €, was mir zuwenig ist. Ich hatte das Auto erst vor wenigen Wochen in der Werkstatt und habe für Reparaturen (neue Stoßdämpfer usw.) schon allein über 500 € bezahlt.
Ich möchte nun „Zu Verkaufen“ Zettel ins Auto hängen, habe aber Befürchtungen, dass ich eventuell übers Ohr gehauen werden könnte. Habe von „Wald-und-Wiesen-Autohändlern“ gehört, die das Auto nicht ummelden usw. Denkbare Alternative: Ebay. Worauf muss ich generell beim Verkauf achten?

Gegen das Nicht-Ummelden kannst Du entweder das Fahrzeug selbst abmelden. Dann muss der Käufer es erst anmelden, bevor er es abholen kann, oder mit nem Hänger abholen. Allerdings kannst Du dann den Käufer nicht probefahren lassen, es sei denn in Deiner Nähe gibt es ein nicht-öffentliches Gelände, wo man keine Zulassung zum Fahren braucht. Notfalls kannst Du Dir auch vertraglich den Erhalt des Fahrzeug-Briefes etc. und die Verpflichtung zur Ummeldung binnen einer Woche zusichern lassen. Dann dürftest Du auch im Fall der Nicht-Ummeldung aus dem Schneider sein.

moe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn ich das Auto selbst abmelde, dann muss ich doch die Kennzeichen zur KFZ-Meldestelle mitnehmen und dort abgeben, oder? Dann dürfte der Käufer das Auto aber auch nur mit dem Anhänger abholen, weil es ja keine Kennzeichen hat, sehe ich das richtig? Dann ist wohl die zweite Variante die bessere. Ich soll also in den Vertrag schreiben, dass sicher der Käufer verpflichtet, innerhalb von einer Woche den Wagen umzumelden, ist das richtig? Habe ich dann rechtlich wirklich etwas in der Hand?

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Ich möchte meinen 10 Jahre alten Skoda Felicia verkaufen. Ich
habe mich schon bei verschiedenen Händlern und im Internet
(Ebay, mobile.de usw.) schlau gemacht um in etwa abschätzen zu
können, wieviel Geld ich für den Wagen bekommen kann. Die
Angaben schwanken zwischen 500 und 3000 €, was ich doch für
eine gewaltige Preisspanne halte.
Ich weiß nun nicht recht, wie ich vorgehen soll, um meinen
Wagen ohne Probleme und für vernünftiges Geld verkaufen zu
können. Ich möchte mir nach dem Verkauf einen „neuen“
Gebrauchtwagen anschaffen. Inzahlungnahme wäre bei einigen
Händlern zwar auch möglich, die Beträge liegen hierbei aber
bei den erwähnten 500 €, was mir zuwenig ist. Ich hatte das
Auto erst vor wenigen Wochen in der Werkstatt und habe für
Reparaturen (neue Stoßdämpfer usw.) schon allein über 500 €
bezahlt.
Ich möchte nun „Zu Verkaufen“ Zettel ins Auto hängen, habe
aber Befürchtungen, dass ich eventuell übers Ohr gehauen
werden könnte. Habe von „Wald-und-Wiesen-Autohändlern“ gehört,
die das Auto nicht ummelden usw. Denkbare Alternative: Ebay.
Worauf muss ich generell beim Verkauf achten?

Gegen das Nicht-Ummelden kannst Du entweder das Fahrzeug
selbst abmelden. Dann muss der Käufer es erst anmelden, bevor
er es abholen kann, oder mit nem Hänger abholen. Allerdings
kannst Du dann den Käufer nicht probefahren lassen, es sei
denn in Deiner Nähe gibt es ein nicht-öffentliches Gelände, wo
man keine Zulassung zum Fahren braucht. Notfalls kannst Du Dir
auch vertraglich den Erhalt des Fahrzeug-Briefes etc. und die
Verpflichtung zur Ummeldung binnen einer Woche zusichern
lassen. Dann dürftest Du auch im Fall der Nicht-Ummeldung aus
dem Schneider sein.

moe.

Wenn ich das Auto selbst abmelde, dann muss ich doch die
Kennzeichen zur KFZ-Meldestelle mitnehmen und dort abgeben,
oder?

Ja.

Dann dürfte der Käufer das Auto aber auch nur mit dem
Anhänger abholen, weil es ja keine Kennzeichen hat, sehe ich
das richtig?

Jein. Er würde den Wagen kaufen, mit den Papieren zum Amt gehen, sich eigene Schilder holen und könnte dann von Deinem Hof wegfahren.

Dann ist wohl die zweite Variante die bessere.

Sicherer ist die erste.

Ich soll also in den Vertrag schreiben, dass sicher der Käufer
verpflichtet, innerhalb von einer Woche den Wagen umzumelden,
ist das richtig? Habe ich dann rechtlich wirklich etwas in der
Hand?

Ja. Setz aber keinen eigenen Vertrag auf, sondern besorg Dir einen vernünftigen. Die gibt es z. B. beim ADAC, oder auch sonst an vielen Enden des Internets.

moe.

Hallo!

Wenn ich das Auto selbst abmelde, dann muss ich doch die
Kennzeichen zur KFZ-Meldestelle mitnehmen und dort abgeben,
oder?

Nein, es werden nur die Zulassungplaketten (die unteren) entfernt. Die Kennzeichen kannste selbstverständlich wieder mit nach hause nehmen. Musst ja auch damit ohne die Zulassungsplaketten nach hause fahren (aber nur DIREKTER Weg von der Zulassungsstelle nach hause) können.

Dann dürfte der Käufer das Auto aber auch nur mit dem
Anhänger abholen, weil es ja keine Kennzeichen hat, sehe ich
das richtig?

Ja, aber es gibt Leute, die interessiert das nicht. Ausserdem gibts noch die sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Die werden blanko beantragt u gelten maximal 5 Tage.

Dann ist wohl die zweite Variante die bessere.
Ich soll also in den Vertrag schreiben, dass sicher der Käufer
verpflichtet, innerhalb von einer Woche den Wagen umzumelden,
ist das richtig? Habe ich dann rechtlich wirklich etwas in der
Hand?

Am Sichersten isses, wenn du dass Auto abmeldest. Alles andere ist meiner Meinung nach viel zu riskant.

Gruss

Mutschy

Hallo Manuela,

Wenn der Käufer mit dem auf dich angemeldeten Auto auf dem Weg nach Hause einen Unfall baut, so haftet erst mal deine Versicherung!
Und was ist, wenn der Käufer das Auto trotz Bemerkung im Kaufvertrag nicht abmeldet? Du hast damm ganz schön Scherereien und Ärger am Hals.

Deshalb:
Ein Auto wird NIE NIE NIE angemeldet verkauft!
Auf GARKEINEN FALL!!!

Du kannst das Auto von mir aus angemeldet lassen um eine Probefahrt zu ermöglichen. Anschließend mit dem Käufer zusammen auf deine Zulassungsstelle fahren und das Auto dort abmelden. Der Käufer kann sich dann dort auch gleich ein Kurzzeitkennzeichen holen und damit nach Hause fahren. Ist einfach sicherer.

Grüße von
Tinchen

Hallo,
Du koenntest anbieten, das Auto in einem Umkreis ueberall hin zu bringen zur Uebergabe, aber dort nimmst Du die Nummernschilder mit. Vielleicht findest Du einen Kaeufer. Ich habe mir so einen Gebrauchtwagen zur Zulassungsstelle bringen lassen.
Bei einem anderen Wagen habe ich einen Kaeufer gefunden, der als Auslaender gluecklich war, den Wagen zum naechsten Termin gemeinsam umzumelden, so hatte er auch sprachliche Hilfe.
Es kommt also immer drauf an, wie man sich einigen kann.
Gruss Helmut