Hallo,
ich verkaufe ein Auto und es geht um ca. 17 000 €. Wie erledigt man am sichersten hier die Zahlungsformalitäten, was ist der gängige Weg bei einem Privatverkauf? Ich will ja nicht über den Tisch gezogen werden
Also keinen Check annehmen, ist mir klar. Was gilt es noch zu beachten?
Dann habe ich einen Käufer, der sagt er kommt aus Paris, will 5000 € anzahlen(überweisen) und den Wagen am Montag abholen. Das mit dem Anzahlen halte ich für unsinnig, zum einen ist das Geld evtl. am Montag noch nicht gebucht und zum anderen kann ich den Wagen bis dahin auch so vorhalten. Nachher überlegt er es sich vor Ort anders und ich soll ihm 5000€ geben, wäre auch blöd.
Danke für Eure Erfahrungen und Ratschläge im Vorraus
Grüße
B.
Hi Bonkers,
da hast du schon richtig gedacht mit der Anzahlung.
Außerdem kann man Auslandszahlungen wieder stornieren, hat aber immer noch die Überweisungsbestätigung, die man dann vorlegen kann.
Du würdest also evtl. nur reale 12.000 bekommen.
Das einzig Sichere ist komplette Barzahlung.
Ich würde dann mit dem Kunden geimensam zur Bank gehen und das Geld direkt auf ein Konto einzahlen.
Wenn es Falschgeld ist, wird es sofort bemerkt und ausrauben kann man dich danach auch nicht mehr.
Wenn das Geld dann abgeschickt ist, werden die Papiere für das ABGEMELDETE Kfz übergeben.
Die Papiere hast du vorher bei der Bank im Schließfach hinterlegt oder lässt sie dir dann bringen.
Europa ist vereint… die „Gaunergilden“ aber schon länger… und damit würde ich immer rechnen.
In Frankreich gibt es viele Marken günstiger als bei uns. Dementsprechend sollte auch ein Gebrauchtwagen günstiger sein. Welcher Grund sollte also vorliegen, dass man (wahrscheinlich) viel mehr Geld bezahlen will als in der eigenen Heimat ?
Gruß
BJ
A bientot
Hi danke für die ausführliche Antwort, aber muss der Wagen dann schon abgemeldet sein? Ich habe den Wagen extra nicht abgemeldet, damit noch eine Probefahrt gemacht werden kann. Und welcher Käufer bringt schon ein rotes Kennzeichen mit…
Viele Grüße
Jörn
Hallo Jörn,
Ich habe den Wagen extra nicht
abgemeldet, damit noch eine Probefahrt gemacht werden kann.
Dann lass den Wagen noch angemeldet und mach mit dem Käufer vor dem „Banktermin“ eine Probefahrt - und zwar zur Zulassungsstelle zum Abmelden. Da kann der Wagen zur Not stehen bleiben bzw. gleich auf den Namen des Käufers zugelassen werden (Ausfuhrkennzeichen).
Wenn Du ein angemeldetes Fzg. verkaufst, haftest Du als Halter. Und ein Fremder fährt auf Deine Versicherung. Wenn der Wagen nicht gleich umgemeldet wird bzw. Du keine Bescheinigung bekommst, dass der Wagen im Ausland zugelassen ist, zahlst Du noch Ewigkeiten Steuern und Versicherungen.
Willst Du in solchen Fällen einen Ausländer auf Schadenersatz verklagen?
Deswegen nie ein Fzg. zugelassen übergeben!!!
Beste Grüße
Guido
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Hallo,
Wenn Du ein angemeldetes Fzg. verkaufst, haftest Du als
Halter. Und ein Fremder fährt auf Deine Versicherung. Wenn der
Wagen nicht gleich umgemeldet wird bzw. Du keine Bescheinigung
bekommst, dass der Wagen im Ausland zugelassen ist, zahlst Du
noch Ewigkeiten Steuern und Versicherungen.
so dramatisch ist’s nun nicht.
Der Versicherung genügt ein Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit, ab diesem Datum kostet es nichts mehr. Idealwerweise sofort nach Verkauf an die Versicherung faxen.
Steuer fällt so lange an, bis man der ZulSt meldet, dass das Fahrzeug nicht stillgelegt wurde (dann wird über die Exekutive eine Zwangsstilllegung erwirkt).
Allerdings sind das alles theoretische Werte. Ich habe zwar durch solche „missglückten“ Verkäufe nie wirklich Geld verloren, aber wenn man irgendwann durch die Polizei erfährt, dass das ehemalige Auto (mit Kennzeichen, wie vor Monaten übergeben) mit einem Drogenkurier an einer Grenze von der Interpol gestoppt wurde… usw. Besser ist schon stillgelegt.
Grüße
formica