Hallo,
hab vor kurzem mein altes Auto für 1200€ verkauft und ein anderes für 950€ gekauft. Vom Finanzamt bekam ich auch eine Rückzahlung.
Muss ich dies dem Jobcenter mitteilen?
Vielen Dank schon Mal
Gruss Huftier
Hallo,
hab vor kurzem mein altes Auto für 1200€ verkauft und ein anderes für 950€ gekauft. Vom Finanzamt bekam ich auch eine Rückzahlung.
Muss ich dies dem Jobcenter mitteilen?
Vielen Dank schon Mal
Gruss Huftier
THEORETISCH ja
du wirst verstehen was ich meine
Hallo,
generell gelten auch Rückzahlungen vom Finanzamt als Einkommen und müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. An ihrer Stelle würde ich dies auch tun, da sich Jobcenter und Finanzamt austauschen, und Sie unter Umständen zur (falls Sie das nicht angeben) Mißachtung der Mittelungspflicht verdonnern könnte (Sanktionsgefahr)
Bzgl. Ihres Auto-Verkaufs/Neukaufs müssen Sie dem Jobcenter nichts mitteilen.
Mfgl. Pete
ich sag mal so…
wenn du har4 bekommst und deinen vertrag richtig gelesen hast bist du verpflichtet jegliche einnahme zu melden.
andererseits wenn du nur alg bekommst bist du nochmal gerettet… da es sich um eine einmalige einnahme handelt, unddu hast sicher auch wiederum aufwendungen welche den schnitt schmälern…
ich würde es machen denn wenn bei einer überprüfung herauskommt (abfrage kfz folgeantrag /datenabgleich kfz behörde) gibt das ärger wegen vorsatz ob du dass riskieren willst weiss ich nicht
Hallo
das alte Auto musste ja bei der ALG2- Antragsstellung als Sach-Vermögenswert angegeben werden; es hatte zu dem Zeitpunkt einen Vermögenswert von 1200 Euro oder mehr.
Durch den Verkauf fand jetzt lediglich eine sogenannte „Vermögensumwandlung“ statt. Das heisst, du hast den Sachwert des Autos umgewandelt in einen entsprechenden Bargeldwert. Dein bisheriges Vermögen als solches hat sich dadurch nicht erhöht, weil du durch den Verkauf keinen Wert- Gewinn gemacht hast. (Ein Gewinn wäre nur erzielt worden, wenn du bei deinen Angaben zu Vermögenswerten den Wert deines Autos z.B. mit 800 Euro angegeben hättest und es jetzt aber für mehr Geld /1.200 Euro verkauft hättest.)
Insofern hat sich durch den Verkauf an deiner Einkommens-und Vermögenssituation nichts „nach oben hin“ verändert, sodass der Verkauf nicht ALG2-leistungsrelevant ist und auch nicht gemeldet werden muss. Du solltest aber auf jeden Fall die Kaufunterlagen und den dazugehörigen Bankauszug etc. gut aufbewahren, um spätestens beim nächsten Weiterbewilligungsantrag, wenn du deine Kontoauszüge vorlegen musst, erklären und nachweisen zu können, woher dieser Geldzufluss stammt und wofür du das Geld bekommen (und dann wieder ausgegeben) hast.
Beim nächsten Antrag muss das „neue“ Auto dann entsprechend wieder bei den Antragsangaben zum Vermögen erwähnt werden.
http://hartz.info/index.php?topic=25.0
Die Rückzahlung vom Finanzamt muss zeitnah (nachweislich schriftlich) gemeldet werden, da es sich um zufließendes „sonstiges Einkommen“ handelt, das deine Einkommenssituation und damit auch deine ALG2-Bedürftigkeit beeinflusst und auf deine ALG2- Leistung angerechnet wird. http://hartz.info/index.php?topic=17.0
LG
THEORETISCH ja
du wirst verstehen was ich meine
Danke für die schnelle Hilfe.
Danke schön
Danke für die Antwort
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