Wie willst Du ihn denn zur Kasse bitten ?
Das ist doch gerade der Punkt !
Du hast doch kein Kontaktdaten (Name, volle Anschrift, nicht mal Telefonnummer).
Man kann in solchen Fälle eine „Öffentliche Zustellung“ über das Gericht machen. Die Aufforderung den Wagen bis dann und dann abzuholen, andernfalls wird er kostenpflichtig entfernt(entsorgt) wird im Bundesanzeiger veröffentlich (ob den jemand liest spielt keine Rolle).
dann wäre der Käufer in Verzug und Du auf der sicheren Seite.
Kaufpreis kannst Du gegen die Entsorgungskosten aufrechnen.
nur das Verfahren kostet was und dauert einige Wochen.
Da ich mir kaum vorstellen kann, jemand zahlt 100 € für nix (Papiere mal ausgeklammert, wozu auch immer nutzbar) würde ich schon annehmen, der Wagen wird bald abgeholt.
Wer weiß was da dazwischengekommen ist oder welches Missverständnis vorliegt.
MfG
duck313