Wie willst Du ihn denn zur Kasse bitten ?
Das ist doch gerade der Punkt !
Du hast doch kein Kontaktdaten (Name, volle Anschrift, nicht mal Telefonnummer).
Man kann in solchen Fälle eine „Öffentliche Zustellung“ über das Gericht machen. Die Aufforderung den Wagen bis dann und dann abzuholen, andernfalls wird er kostenpflichtig entfernt(entsorgt) wird im Bundesanzeiger veröffentlich (ob den jemand liest spielt keine Rolle).
dann wäre der Käufer in Verzug und Du auf der sicheren Seite.
Kaufpreis kannst Du gegen die Entsorgungskosten aufrechnen.
nur das Verfahren kostet was und dauert einige Wochen.
Da ich mir kaum vorstellen kann, jemand zahlt 100 € für nix (Papiere mal ausgeklammert, wozu auch immer nutzbar) würde ich schon annehmen, der Wagen wird bald abgeholt.
Wer weiß was da dazwischengekommen ist oder welches Missverständnis vorliegt.
Natürlich kann ich mit dem Käufer vereinbaren, bis wann er Sein Eigentum von meinem Grundstück zu entfernen hat. Da könnte ja jeder kommen und seine Sachen bei mir liegen lassen.
In dem Fall aber etwas blöd, da kein schriftlicher Vertrag existiert. Somit es auch schwer nachweisbar wird, wem die Karre dann gehört.
Mich wundert nur, dass er nicht mal eine Telefonnummer hat. Wie sind sie denn vorher in Kontakt getreten? Ein Handy speichert doch das Protokoll.
Sonst hätte man den Käufer ja anrufen können und ihm eine Frist setzen.