Auto Verkauft käufer droht mit Anwalt wegs mängel

hallo zusammen ich bin wirklich verzweifelt
ich habe mein auto am freitag 11.1.13 verkauft.
im kaufvertrag steht wortwörtlich:

Keine Garantie oder Rücknahme!!!
Gekauft wie gesehen !!!
seitenschaden optische mängel allgemein kein guter zustand Motor unruhig Schloss Schwergängig.

es war ein winterauto in einem echt schlechtem zustand. für 360 euro habe ich es verkauft.
Er hat es gegen abend gekauft als es schon dunkel war und ist auch eine große runde probegefahren und war auch einverstanden mit dem auto.
heute am mittwoch habe ich bei der zulassungsstelle angerufen und die haben mir gesagt das auto sei noch nicht ab bzw umgemeldet daraufhin habe ich dem käufer eine sms geschrieben das er das auto unverzüglich ummelden solle. daraufhin antwortete er :

Dein Vertrag prüft gerade mein anwalt wegen betrug da die komplette hintere achse verbogen ist. Das ist kein fahrbares auto und sie haben das nicht als Bastler auto verkauft zumindest nicht im vertrag. du bekommst diese woche noch post und lies dir den vertrag genauer durch…

ich hatte keinen schaden an dem auto und man hat auch nix gemerkt beim fahren bzw nix großartiges
jetzt weis ich nicht was ich tun soll habe ich alles richtig gemacht ?

Sorry aber bin ich wirklich überfragt: Da bleibt nur der Weg zum Anwalt oder ADAC ( falls Mitglied)
Gruß
Peter

Mach Dich locker, geh mit dallen Unterlagen inkl. Kaufvertrag zum Straßenverkehrsamt und melde den Wagen ab.
Auf Post vom Anwalt kannst Du lange warten, da kommt nix!

Da kann ich Dir keine Auskunft geben, da müsste ich den kompletten Vertrag sehen. Hast Du mit dem Käufer schriftlich vereinbart, dass das Fahrzeug umgehend umgemeldet wird? Hast Du Du Deine Versicherung informiert, dass das Auto verkauft ist und Du es übergeben hast? Ist die Übergabe schriftlich festgehalten?
Ich empfehle Dir ebenfalls zu einem Anwalt zu gehen, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird. Im Zweifel nimm das Auto zurück, bevor der Käufer Dir noch einen Unfall damit baut, denn das belastet Deine Versicherung.

hi, da würde ich mir keine großen sorgen machen. „gekauft wie gesehen“ sagt doch alles und außerdem geht es ja nur um 360 €. was will denn der käufer machen - will er dich auf 1.000 € schadenersatz verklagen?!

schreib mal wie es ausgeht.

tschüß
lupemi :smile:

men ich bin wirklich verzweifelt

ich habe mein auto am freitag 11.1.13 verkauft.
im kaufvertrag steht wortwörtlich:

Keine Garantie oder Rücknahme!!!
Gekauft wie gesehen !!!
seitenschaden optische mängel allgemein kein guter zustand
Motor unruhig Schloss Schwergängig.

es war ein winterauto in einem echt schlechtem zustand. für
360 euro habe ich es verkauft.
Er hat es gegen abend gekauft als es schon dunkel war und ist
auch eine große runde probegefahren und war auch einverstanden
mit dem auto.
heute am mittwoch habe ich bei der zulassungsstelle angerufen
und die haben mir gesagt das auto sei noch nicht ab bzw
umgemeldet daraufhin habe ich dem käufer eine sms geschrieben
das er das auto unverzüglich ummelden solle. daraufhin
antwortete er :

Dein Vertrag prüft gerade mein anwalt wegen betrug da die
komplette hintere achse verbogen ist. Das ist kein fahrbares
auto und sie haben das nicht als Bastler auto verkauft
zumindest nicht im vertrag. du bekommst diese woche noch post
und lies dir den vertrag genauer durch…

ich hatte keinen schaden an dem auto und man hat auch nix
gemerkt beim fahren bzw nix großartiges
jetzt weis ich nicht was ich tun soll habe ich alles richtig
gemacht ?

Haste 'ne Rechtsschutzversicherung? Dann sollen die das machen.
Falls der Käufer den Vertrag mitgebracht hat, kann da alles drin stehen. Deshalb sollte man nur Verträge vom ADAC oder Verbraucherschutzorganisationen verwenden.

Viel Glück…

Guten Abend numx310,

ich habe mir Deine Frage durch gelesen und kann Dir sagen das der Käufer keinen Anspruch auf irgend einen Schadenersatz hat.Klar im Kaufvertrag stehen die Dir bekannten Mängel und das wichtigste , gekauft wie gesehen,! Du schreibst er hat eine große Probefahrt mit dem Auto gemacht, dann hätte Ihm die Hinterachse auffallen müssen. Ich rate Dir im Gegenzug den Käufer darüber zu informieren das Du Dein Recht in Anspruch nehmen wirst die Polizei zu informieren wegen dem Verdachts des Kennzeichenmißbrauchs!!! Nen guten Abend noch.

Hey schonmal echt vielen dank für die schnellen und guten Antworten bin euch echt dankbar und hoffe euch auch mal helfen zu können
MfG max

Hallo,
der erste Schritt sollte erstmal sein sich einen Anwalt zu nehmen. Dann müsste man wissen, ob das Auto von dir länger gefahren wurde bzw in der zeit als du es gefahren hast mal beim TüV war. Falls nicht hast du gute chance aus der sache heil herauszukommen weil.wenn das fahrzeug bei dir nicht in „professionellen händen“ wie tüv od werkstatt war und man am fahrverhalten nichts gemerkt hat hat das fahrzeug schon beim vorbesitzer schaden gehabt. In dem fall kannst du nicht wissen dass was kaputt war. Auf jeden fall würd ich mit dem auto zum gutachter fahren

Hallo,
der erste Schritt sollte erstmal sein sich einen Anwalt zu nehmen- der kann dich beraten was zu tun ist. Normalerweise (meines wissens nach) muss dir der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon vor Kauf war. Dann müsste man wissen, ob das Auto von dir länger gefahren wurde bzw in der zeit als du es gefahren hast mal beim TüV war. Falls nicht hast du gute chance aus der sache heil herauszukommen weil.wenn das fahrzeug bei dir nicht in „professionellen händen“ wie tüv od werkstatt war und man am fahrverhalten nichts gemerkt hat hat das fahrzeug schon beim vorbesitzer schaden gehabt (den du möglicherweise nicht bemerkt hast). In dem fall kannst du nicht wissen dass was kaputt war.

Hallo,
das würde ich momentan mal ganz entspannt sehen. Es wurde ja der Zustand im Kaufvertrag deutlich festgehalten. Auch ein Seitenschaden wurde dokumentiert. Hier könnte die folge auch eine „krumme“ Achse sein. Auf der anderen Seite: Wer sagt denn dass der Käufer nicht irgendwo dagegen gefahren ist?? Außerdem bei einem Kaufpreis von 360,- Euro??? Ich würde noch einmal kontrollieren ob das Fahrzeug mittlerweile umgemeldet ist. Wenn nicht bitte sofort Versicherung benachrichtigen und eventuell einen Anwalt einschalten!

Hi num310
als erstes -Käüfer ist kein Deutscher—richtig ?
im Kaufvertrag steht alles ,gekauft wie gesehen,
keine Garantie,Preis 360Euro
Probefahrt ohne Beanstandung!!
Habt ihr einen Rechtschutz ??
wenn nicht bei der Kfz-Innung zum Thema nachfragen.
da der neue Besitzer das Fahrzeug noch nicht
abgemeldet hat ,kommen alle Bußgelder zu Dir.
Ich würde den Käufer mit einer Anzeige bei der Polizei
drohen,wenn er das Fahrzeug nicht sofort abmeldet.
denke an die Kfz-Steuerrückzahlung(schon 5 Tage )
Ich würde erst mal abwarten ob er einen Rw
eingeschaltet hat?