Auto verkauft & Käufer will es nun zurück geben

Guten Tag,

ich habe ein Auto verkauft und der Käufer hat auch alles besichtigt
und probe gefahren usw. Danach nun der Kaufvertrag (Vordruck von
Mobile) unterzeichnet und Geldübergabe. Am Abend ruft der Käufer mich
an und sagte das alles fehlt (Warndreieck, Verbandskoffer, ABE’s für
die Reifen) und angeblich seien die vorderen Reifen abgefahren. Da
das Auto für seine Tochter war will er dass Auto nun zurück geben,
ich habe ihm dann am Telefon erklärt das es nicht möglich sei und das
eine Besichtigung und Probefahrt von ihm durchgeführt wurde. So nun
kam ein Anwaltsschreiben das das Auto zurück gegeben werden sollte
oder 5000€ zurück erstatten (Mini Clubman Baujahr 2009 voll
Ausstattung Verkaufspreis war 16500) Was kann ich nun tun?? Ich bin
doch auf der sicheren Seite da es ja kein Arglistiger versteckter
Mängel war oder???
Danke im Voraus.
Gruß Andy

Moin!

Wäre wichtig zu wissen, was genau im Kaufvertrag steht.
Wenn Haftungsausschluss vereinbart wurde, hat der Käufer Pech gehabt. Dann gilt „gekauft wie besehen“ :wink:

Für den Notfall würd ich trotzdem mal beim Anwalt meines Vertrauens vorsprechen, eine Erstberatung is meist noch im bezahlbaren Rahmen :wink:

Gruss

Mutschy

Hallo Andy,

ich habe ein Auto verkauft und der Käufer hat auch alles
besichtigt
und probe gefahren usw. Danach nun der Kaufvertrag (Vordruck
von
Mobile) unterzeichnet und Geldübergabe. Am Abend ruft der
Käufer mich
an und sagte das alles fehlt (Warndreieck, Verbandskoffer,
ABE’s für
die Reifen) und angeblich seien die vorderen Reifen
abgefahren.

das sind alles „Mängel“, die bei einer Besichtigung entdeckt werden können.

Bezüglich der ABE’s für die Reifen: Sind auf dem Auto andere Felgen/Reifen als Original drauf, dann müssen diese, wenn keine ABE vorhanden ist, eingetragen sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ich ein Auto mit offensichtlichen Sonderrädern (groß und breit) kaufe, würde ich vorher erstmal fragen, ob die Dinger eingetragen sind. Der Eintrag ist übrigens den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

So nun
kam ein Anwaltsschreiben das das Auto zurück gegeben werden
sollte
oder 5000€ zurück erstatten

*haha* Und weshalb solltest du das tun? Wirft er dir arglistige Täuschung vor?

Was kann ich nun tun??

Falls du keine Rechtschutzversicherung hast würde noch garnichts tun. Zumindest nicht zum aktuellen Zeitpunkt. Wahrscheinlich wird dich der Anwalt ein paar mal nerven. Spätestens wenn von „gerichtlichen Verfahren“ die Rede ist, würde ich aber zum Anwalt gehen.

Lass dich auf keine Diskussionen am Telefon ein! Teile mit das du den Wagen nicht zurücknimmst und auch kein Geld bezahlst!

Man versucht gerade dich mit allen Mitteln einschüchtern. Falls du bedroht werden solltest, beende das Telefonat sofort und zeige die Person sofort an.

So wie du das schilderst, sieht es für den Käufer nämlich schlecht aus. Nur weil er einen Anwalt beauftragt hat, ist er noch lange nicht im Recht. Selbst wenn er es wäre: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Ist doch klar, dass sein Anwalt ein bisschen mit dem Säbel rasselt. Das würde ich von meinem Anwalt auch erwarten.

Ich bin
doch auf der sicheren Seite da es ja kein Arglistiger
versteckter
Mängel war oder???

Sehe ich genauso.

In diesem Sinne: Laß dich nicht aus der Ruhe bringen.

MfG
Stephan

Wer klagt ist Beweispflichtig…
…sagt ein altes Sprichwort vor Gericht.

Also wenn er den Wagen ebsichtigt hat, warum hat er ihn dann genommen ?

Lehne Dich zurück und lasse Seinen Anwalt erstmal schreiben, hole Dir eine Erstberatung bei Deinem Anwalt und dann erstmal genüßlich Fristen verstreichen lassen der Gegenseite und und und… kostet ja sein Geld.

MfG

In diesem Vordruck von Mobile steht unter Gewährleistung:
„Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3 eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschuss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten“

Und daraufhin hatte ich unter Punkt 3 auch nix mehr gemacht. ich schrieb dann noch in Punkt 8 Sondervereinbarungen:
der Käufer haftet nach Unterzeichnung des Vertrages für jegliche Schäden am Fahrzeug und im Straßenverkehr. Fahrzeug wurde Probegefahren.

Und nun hatte ich die ganze Story dem Anwalt von meinem Dad erzählt oder er hat es seinem Anwalt erzählt und der meinte das die Vordrucke wohl nicht so rechtens sind aber wozu gibts die Dinger dann? Und dann müsste der Käufer sich ja an Mobile wenden oder? Da ich als Leihe sowas nicht wissen kann das solch ein Vertrag nicht rechtens ist.

Ich muss ja meinen Anwalt dann auch bezahlen und das wird sicherlich nicht billig oder? da es ja in Stuttgart verhandelt wird… verkauft wurde allerdings in Magdeburg.

Hallo,

laß doch mal eine Erstberatung machen, kostet idR 50€.

Wenn Dein Anwalt dann abwinkt und sagt: Lassen sie den nur machen, dann kannst Dich ja zurücklehnen.

Er hat doch die Kiste gesehen, er hätte doch damit zum TÜV fahren können, wenn er selbst kein Profi ist.

MfG

Hallo !

Welches Gericht zuständig wäre ergibt sich m.E. aus Deinem Wohnsitz,denn Du wirst ja verklagt(wenn es überhaupt dazu käme).

MfG
duck313

Hallo Andy,

ein kleiner Tip, falls du das hier noch nicht gelesen haben solltest: http://www.mobile.de/magazin/ratgeber/verkauf/gebrau…

Und nun hatte ich die ganze Story dem Anwalt von meinem Dad
erzählt oder er hat es seinem Anwalt erzählt und der meinte
das die Vordrucke wohl nicht so rechtens sind aber wozu gibts
die Dinger dann?

Solche Vertragsvordrucke wurden von Experten zusammengebastelt. Natürlich haben solche Vordrucke auch Schwachpunkte. Aber nur weil ein unwichtiger Teil möglicherweise nicht rechtens ist, wird der ganze Vertrag noch lange nicht unwirksam.

Mach dir mal keine Sorgen! Solange wie du nicht arglistig einen schwerwiegenden Mangel verschwiegen hast, kann dir keiner was und du kannst dich ganz beruhigt zurücklehnen.

MfG
Stephan

Hai!

Mach dir mal keine Sorgen! Solange wie du nicht arglistig
einen schwerwiegenden Mangel verschwiegen hast, kann dir
keiner was und du kannst dich ganz beruhigt zurücklehnen.

Nicht zugelassene Reifen ohne ABE ist ein schwerwiegender Mangel den
man durchaus als arglistig verschwiegen werten kann!

Man da schraubt ein Reifen drauf ohne ABE ohne Zulassung und
versucht es dann zu verkaufen als wäre alles in Ordnung.

Ich würde mal vermuten der Verkäufer hängt am seidenen Faden!

Der Plem

…sagt ein altes Sprichwort vor Gericht.

Ist doch auch super einfach.

Er hat ein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis verkauft, welches
so gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Es würde mich wundern das im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug
eigentlich nur mit einem Hänger hätte geholt werden darf.
Immerhin hat er ihn auch noch eine Probefahrt machen lassen mit
einem bewußt nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug.

Wenn das nicht einfach zu beweisen ist dann weiß ich’s nicht.

Lehne Dich zurück und lasse Seinen Anwalt erstmal schreiben,

Ich fürchte das geht nach hinten los!

Der Plem

Hallo

Er hat ein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis verkauft,
welches
so gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Also was die ABE für die Reifen angeht, diese kann man oftmals im Internet beim Hersteller herunterladen. Ich krieg heute noch für mein Motorrad http://www.honda.de/fahrerhandbuecher/CBR600F_PC19.pdf diese Konformitätserklärung um mein Bike „aufzumachen“.

Es würde mich wundern das im Kaufvertrag steht, dass das
Fahrzeug
eigentlich nur mit einem Hänger hätte geholt werden darf.

Steht nicht zur Debatte, hat er nicht geschrieben.

Immerhin hat er ihn auch noch eine Probefahrt machen lassen
mit
einem bewußt nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug.

Spekulativ.

Wenn das nicht einfach zu beweisen ist dann weiß ich’s nicht.

Wissen wir nicht, uns liegen die Papiere nicht vor. Spekulativ.

Lehne Dich zurück und lasse Seinen Anwalt erstmal schreiben,

Ich fürchte das geht nach hinten los!

Können wir nicht einschätzen, da wir keinen Überblick haben.

Der Plem

MfG

Hallo,

Mach dir mal keine Sorgen! Solange wie du nicht arglistig
einen schwerwiegenden Mangel verschwiegen hast, kann dir
keiner was und du kannst dich ganz beruhigt zurücklehnen.

Nicht zugelassene Reifen ohne ABE ist ein schwerwiegender
Mangel den
man durchaus als arglistig verschwiegen werten kann!

der Käufer behauptet das. Ob es wirklich so ist, können wir nicht wissen. Der Verkäufer machte auf mich jedenfalls nicht den Eindruck, dass etwas in dieser Richtung nicht stimmen würde.

Mal davon abgesehen ist es in der heutigen Zeit nicht so einfach alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für ein Fahrzeug zu kennen, da nur noch die kleinste Kombination auf dem Schein eingetragen ist. Meist stehen die Original-Alu-Sonderräder nicht mal mehr mit im Schein. Eine ABE gibt es für die Dinger nicht, aber illegal ist das deswegen noch lange nicht. Bei vollkommen anderen Rädern ist natürlich eine Eintragung notwendig. Diese stehen dann auch im Schein und wenn nicht ist die Sache doch klar, oder? Schließlich hat der Käufer Augen im Kopf.

Rechtlich interessant wird es, wenn der Mangel tatsächlich bestand, der Verkäufer davon aber keine Kenntnis hatte. Von Arglist kann dann keine Rede mehr sein, und unentdeckte Mängel haben viele Gebrauchtfahrzeuge.

http://autokaufrecht.info/2009/12/kein-fahrlassiges-…

So wie ich die Sache sehe, hätte sich der Käufer im Nachhinein einfach nur gerne für ein anderes Auto entschieden und versucht jetzt mit allen Mitteln den Kaufvertrag für nichtig zu erklären bzw. Schadenersatz zu fordern. Klar einige Leute lassen sich dadurch einschüchtern. Ich hätte beim Autoverkauft nichts arglistig verschwiegen und würde den einfach mal machen lassen.

MfG
Stephan

Alles locker sehen!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatverkauf-PKW-Ka…

Ich wurde mitlerweile verklagt und ich muss nun zu dem Gericht wo der Kläger sitzt :frowning: wer zahlt die Kosten?

Hallo,

wenn Du gewinnst, der Kläger, ansonsten Du.

MfG