Auto verkauft. Mangel festgestellt. Was nun ?

Hallo allerseits,

jemand kauft ein Auto und lässt von einer Tuningfirma eine Sportauspuffanlage einbauen.

Das Auto fährt er 3 Jahre lang ohne Probleme ( Inspektionen in der Fachwerkstatt und TÜV nach 3 Jahren gemacht ).

Nun verkauft er den Wagen privat. 4 Monate nachdem Verkauf meldet sich der Käufer. Der Wagen sei defekt. Der Motor wäre duch den unsachgemässen Einbau der Auspuffanlage kaputt gegangen ( laut Gutachter des Käufers ).

Was soll der Verkäufer nun machen ? Verkäufer hatte keine Probleme und ging von einem sachgemässen Einbau aus.

Die Tuningfirma ist mittlerweile pleite und man kann dort nicht mehr nachfragen.

Muss der Verkäufer den Schaden bezahlen ? Auto zurücknehmen ? Oder muss der Käufer nachweissen das der Schaden nicht anderweitig entstanden ist ?

MfG

So wie es aussieht handelt es sich hierbei um einen Verkauf von Privat an Privat.

Meines Wissens gibt es bei Privat-Geschäften keine gesetzl. Garantien/Gewährleistungen, sofern kein absichtlicher Betrug vorliegt, was wohl hier auch nicht zu sein scheint.

Von daher würde ich sagen, dass der Käufer selbst schuld ist, da er das Auto ja bereits vor dem Kauf hätte untersuchen lassen können (Gebrauchtwagencheck).

Hallo,

Meines Wissens gibt es bei Privat-Geschäften keine gesetzl.
Garantien/Gewährleistungen, sofern kein absichtlicher Betrug
vorliegt, was wohl hier auch nicht zu sein scheint.

Das ist schlicht falsch.
Man kann die Gewährleistung beim Verkauf Privat-an-Privat ausschließen, aber ob das hier passiert ist, wissen wir nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

eine Privatperson muß keine Garantie geben wenn er ein PKW privat verkauft. Der Käufer muß selber für den schaden aufkommen.

Hallo,

eine Privatperson muß keine Garantie geben wenn er ein PKW
privat verkauft.

Ja. Aber das hast Du gar nicht gemeint, oder? Hier geht es nämlich gar nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Und die ist eben nicht automatisch ausgeschlossen, die KANN man ausschließen. Was wir nicht wissen, das muss der UP erst noch mitteilen.

Der Käufer muß selber für den schaden
aufkommen.

Unsinn.
Gruß
loderunner