wenn man ein Auto verkauft und im Vertrag gereglt wird, dass der neue Halter den Wagen innerhalb einer Frist von 10 Tg um- oder abmelden muss, dies aber nicht tut und man das erst erfährt, wenn die Versicherung einen Anschreibt und die fälligen Abschläge verlangt…muss man dann den Betrag zahlen, bzw was kann man machen umd dies nicht tun zu müssen?
in solchen Fällen würde ich mich an § 95 VVG halten (müssen). Danach ist der neue Eigentümer der Sache auch der neue Versicherungsnehmer. Also ein kurzes Anschreiben an die Versicherung mit der Mitteilung des Eigentümerwechsels, am besten noch mit einer Kopie des Kaufvertrages.
wenn man ein Auto verkauft und im Vertrag gereglt wird, dass
der neue Halter den Wagen innerhalb einer Frist von 10 Tg um-
oder abmelden muss, …
Das ist etwas was man niemals nicht tut, wenn der Käufer nicht gerade das alteingesessene und seriöse Autohaus ist, an das man den Wagen in Zahlung gegeben hat. Vielleicht auch noch bei den eigenen wohlgeratenen Kindern, aber ansonsten ist dies ein unüberschaubares Risiko.
Bei Verkauf an „Freunde“/Fremde wird nur abgemeldet verkauft, und keine weitere Diskussion. Der Käufer soll gefälligst mit roter oder gelber Nummer kommen, oder gleich eigene Kennzeichen mitbringen. Sonst findet sich ggf. eines Tages böse Post von Staatsanwaltschaft oder Gericht im Briefkasten, die längerfristigen und teuren Ärger bedeutet.
wie ist denn das, wenn man selbst sofort nach dem Verkauf der Zulassungsstelle mitteilt, daß man den Wagen verkauft hat, inkl. der Adressdaten des Erwerbers?
du gehst einfach zur Zulassungsstelle, und meldest das ding ab,
Geht glaub ich mit den Nummernschilder und dem Fahrzeugbrief/schein o.ä.
Des Weiteren, denkt ihr immer so Kompliziert
im BGB steht sinngemäß, wer anderen einen schaden zufügt, muss diesen ersetzen.
Es ist in Ähnlicher Form bereits einer mir nahestehenden Person passiert, dort hat der Vater, Rechtsanwalt von Beruf, ein netten schreiben aufgesetzt und Schadensersatz sowie die Abmeldung bis zu einer Frist gefordert…
Aber Grundsätzlich:
Wenn man ein Auto verkauft, kann man es gerne noch zum „Kunden“ fahren, jedoch dann, nicht auf Öffentliche Parkplätzen wenn es Abgemeldet ist, oder keine Nummernschilder hat…
Ebenso, Nummernschilder runter, und dann zur Zulassungsstelle
lg dome
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