habe mein altes auto vor einem jahr an so einen vistienkartenhändler verkauft. Habe das auto vorher abgemeldet. gab es ohne Nummernschilder weg bekam 150€ dafür.
Er sagte er nimmt es als Erzatzteilager soweit sogut
am 18.09.2010 bekam ich post habe es am 1.9 2010 in Nürnberg auf öffentlicher Fläche abgestellt!
Bekam ein Verwarnungsgeld mit 30€ und solle das abgestellte fahrzeug bis zum 22.09.2010 abholen!
Was Kann ich dagegen tun .Wer kann mir helfen?
Bedanke mich jetzt schon mal DANKE!!!
wenn du keinen Schriftlichen Kaufvertrag in der Hand hast, hast du das Problem mit dem Verwarngeld am Hals.
Im Grunde solltes du ganz schnell deinen Anwalt mit der Sache betrauen. Denn ohne Kaufvertrag kannst du erst mal nicht nachweisen, das du den Wagen verkauft hast. Selbst wenn du sagt, du zahlst die 30 Euro und holst den Wagen da wieder ab, hast du immer noch keinen Fahrzeugbrief um den Wagen rechtmäßig verschrotten oder entsorgen zu lassen.
Einen neuen Briefauschreiben lassen scheidetauch aus, dann damußt du eidestattlich versichern, dasder Wagen dir gehört, und wenn du das machst begehst du eine Straftat.
Da ich hier keine rechtsverbindliche Aussage treffen kann und werde, kann ich nur sagen,geh zum Anwalt, wiedersprecht dem Verwarngeld wegen mündlichem Verkauf und lass den Anwalt einen Brief an den Käufer schreiben.
Wenn du einen Kaufvertrag in der Hand hast, dann schick diesen als Kopie mit dem Wiederspruch gegen das Verwarngeld an die entsprechende Ordnungsstelle.
ich kann mich dem nur anschließen. Wenn (noch) ein Kaufvertrag existiert und/oder Zeugen beim Kauf dabei waren, ist das alles kein Problem. Sonst wird ohne Anwalt vermutlich nicht viel gehen.
wenn du keinen schriftlichen Kaufvertrag in der Hand hast,
… hätte man das Auto gar nicht abmelden können. Denn seit dem 1.1.2007 muss man eine Verbleibserklärung bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde verpflichtent vorlegen.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
In so weit sehe ich keine Probleme. Das dumme ist nur, dass der Wagen nicht endgültig stillgelegt und auch nicht wieder neu angemeldet wurde.
Die Daten des letzten Halters wurden auf Grund der Fahrgestellnummer ermittelt, und an den hält sich die Behörde. Sicher, man hätte auch bei der Zulassungsstelle weiter forschen können, aber das ist mit Mühe verbunden, soll der letzte Halter sich doch darum kümmern.
Das fahnden nach dem letzten Käufer wird wohl sinnlos sein, der hat bestimmt nicht seinen richtigen Namen angegeben. Und deshalb entsorgt er jetzt den entkernten Wagen auf anderer Leute Kosten, vermutlich auf die des Steuerzahlers.
hast du immer noch keinen Fahrzeugbrief um den Wagen
rechtmäßig verschrotten oder entsorgen zu lassen.
Braucht man nicht, habe vor 4 Wochen einen Unfallwagen unserer Firma ohne jegliche zugehörige Papiere verschrottet, es wurde aber die Fgstnr und das letzte Kennzeichen, welches auf der Feinstaubplakette zu lesen war notiert und mein Name dazu.
… hätte man das Auto gar nicht abmelden können. Denn seit
dem 1.1.2007 muss man eine Verbleibserklärung bei der
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde verpflichtent vorlegen.
Du meinst mit „abmelden“ wahrscheinlich das frühere „endgültig stilllegen“, richtig? Das ist hier vermutlich auch gar nicht geschehen. Ich denke mal, dass der Wagen nur „vorübergehend stillgelegt“ bzw. „Außerbetrieb gesetzt“ wurde, wie es heute heißt.
Die Daten des letzten Halters wurden auf Grund der
Fahrgestellnummer ermittelt, und an den hält sich die Behörde.
Richtig, denn mehr Infos hat sie nicht.
Sicher, man hätte auch bei der Zulassungsstelle weiter
forschen können,
Wie denn?
Und deshalb entsorgt er jetzt den entkernten Wagen auf anderer
Leute Kosten, vermutlich auf die des Steuerzahlers.
Nö, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann, wird wohl der letzte Halter dafür zahlen dürfen.
Wobei die Abschlepp- und Entsorgungskosten sowie das bisherige Verwarngeld noch das geringste Problem sind. Generell kann ein auf diese Art entsorgtes Auto viel teurer werden.