Auto verkauft und dann Motor kaputt

Hallo,

vielleicht passt diese Frage ja eher ins Rechts-Brett, ich versuche es trotzdem mal.

Nehmen wir an, ein Rentner verkauft seinen 20 Jahre alten Mercedes 190E. Der Wagen hat knapp 200.000 km drauf, ein Bekannter (Mechaniker) sah den Wagen letztes Jahr durch, machte Ölwechsel usw., kam damit auf Anhieb durch den TÜV.

Der Wagen wurde von dem Rentner als Privatperson ohne Gewährleistung verkauft (ADAC-Vertrag).

Nach zwei Wochen hat der Käufer auf der Autobahn einen kapitalen Motorschaden und droht nun mit Rechtsanwalt.

Blöde Situation. Was tun? Der Verkäufer wußte nichts von eventuellen Mängeln. Natürlich ist es ihm peinlich, aber er will auch keinen kaputten Wagen zurücknehmen.

Viele Grüße

Armin

Kein Problem des Verkäufers

Hallo,

Hallo!

Der Wagen wurde von dem Rentner als Privatperson ohne
Gewährleistung verkauft (ADAC-Vertrag).

Das sagt doch schon alles. Und vor einem Motorschaden is man als Gebrauchtwagenkäufer nie gefeit. Nach 200 tkm muss man schon fast zwangsweise damit rechnen (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel). Der Renter sollte sich keinen Kopp machen u es „drauf ankommen lassen“. Es handelt sich schliesslich auch nich um einen Neuwagen, sondern ein 20 Jahre altes Fahrzeug, welches eben ohne Gewährleistung von privat an privat verkauft wurde.

Mich würde eher interessieren, in welcher Form der Motorschaden entstanden is. Is ein Pleuel abgerissen oder hat sich der evtl vorhandene Zahnriemen verabschiedet? Wie wird hier denn der Motorschaden genau definiert?

Viele Grüße

Armin

Gruss

Mutschy

Wenn ich mal raten dürfte…
Moin,

Mich würde eher interessieren, in welcher Form der
Motorschaden entstanden is. Is ein Pleuel abgerissen oder hat
sich der evtl vorhandene Zahnriemen verabschiedet? Wie wird
hier denn der Motorschaden genau definiert?

Bei „Rentner“, „200tsd km“ und „Autobahn“ fällt mir nur ein: wahrscheinlich ist die Mühle in den letzen Jahren nie über 100 km/h bewegt worden und jetzt wollte der stolze Neubesitzer auf der Autobahn mal schauen, was der Motor noch so hergibt. Irgendwo hats dann einen dickeren Brocken Ablagerung gelöst und *knirsch*

Gruß
Stefan

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Hallo, danke schon mal für die Antworten.
Was genau fehlt, weiß ich nicht, da ich es über Dritte erfahren habe. Es stimmt aber scho soweit, daß der Wagen wohl wirklich nie über 100 km/h gefahren wurde und der Käufer um die 20 ist.
Viele Grüße

Armin

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Hallo!

Hallo, danke schon mal für die Antworten.
Was genau fehlt, weiß ich nicht, da ich es über Dritte
erfahren habe. Es stimmt aber scho soweit, daß der Wagen wohl
wirklich nie über 100 km/h gefahren wurde und der Käufer um
die 20 ist.

Das sagt doch schon alles.
Laß´ das Bürschchen doch mit Anwalt drohen. Kostet ihn nur noch mehr Geld.
Meiner Einschätzung als Nichtjurist nach ist mit dem Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag das Thema für den Verkäufer vom Tisch. Ausnahme: er hat einen ihm bekannten Mangel arglistig verschiwegen. Hiervon ist hier lt. Ursprungsposting nicht auszugehen.

Mal wieder hat ein blöder Jungspund einen gepflegten alten Wagen geschlachtet und, wie immer, sieht er nicht ein, dass er in einen möglichst neuen Polo mit 40 PS gehört…

Grüße,

Mathias

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Hallo!

Hallo!

Mal wieder hat ein blöder Jungspund einen gepflegten alten
Wagen geschlachtet und, wie immer, sieht er nicht ein, dass er
in einen möglichst neuen Polo mit 40 PS gehört…

Schon allein für diese Aussage kriegste n Sternchen von mir.

Grüße,

Mathias

Gruss

Mutschy

Hallo Mathias,

Meiner Einschätzung als Nichtjurist nach ist mit dem
Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag das Thema für den
Verkäufer vom Tisch. Ausnahme: er hat einen ihm bekannten
Mangel arglistig verschiwegen. Hiervon ist hier lt.
Ursprungsposting nicht auszugehen.

Und selbst wenn, das müsste der Käufer dem Verkäufer beweisen.
Das ist aber in der Praxis quasi unmöglich.
Bei Gewährleistungsausschluss gibt es nix zu diskutieren solange man dem Verkäufer keinen arglistig verschwiegenen Mangel nachweisen kann.
Das habe ich auch als junger Bengel erfahren müssen als ich meinen ersten Golf kaufte.
Der hatte zwar frisch TÜV aber trotzdem war die Achsaufnahme hinten durchgerostet (oh ja, es war ein ´76er).
Wenn der Anwalt den Gewährleistungsausschluss im Vertrag sieht und halbwegs seriös ist wird er seinem Mandanten von einer Klage dringlichst abraten.

Gruss Sebastian

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Hi Mutschy!

Mal wieder hat ein blöder Jungspund einen gepflegten alten
Wagen geschlachtet und, wie immer, sieht er nicht ein, dass er
in einen möglichst neuen Polo mit 40 PS gehört…

Schon allein für diese Aussage kriegste n Sternchen von mir.

Herzlichen Dank!
Ist doch wahr!

Grüße,

Mathias