angenommen Person A leiht von Person B dessen Auto aus eigenem Interesse aus und verursacht während der Fahrt einen Schaden an diesem Auto. Haftet der Leihende den Schaden komplett, da der Verleihende sich ja bewusst sein muss, dass es zu Schäden kommen kann?
Und wie sieht die Sache aus, wenn der Leihende nicht die finanziellen Mittel hat, den Schaden zu ersetzen? Muss er den Schaden dann in Raten zahlen?
Grundsätzlich haftet der Halter eines Kfz.für Schäden,die durch dieses verursacht werden.Damit dieser Entschädigungsanspruch gesichert ist,gibt es die zwangsweise Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in D.
Je nach abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrag kann dabei auch das Führen des Fahrzeuges durch Dritte mit versichert sein.Ist dies nicht der Fall,wird sich die Versicherung den Schaden vom Dritten wiederholen.
Wenn NICHTS zur Haftung vor der Ausleihe gesagt wurde,dann könnte man sogar davon ausgehen,A haftet überhaupt nicht !
Nur für grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz(Tempo,Trunkenheit).
A könnte ja davon ausgehen,es besteht z.B. eine Vollkasko-VS.
Deshalb gilt,Absprache treffen.
Hat man was vereinbart und soll A ganz oder teilweise haften,dann kommt es doch nicht darauf an,ob der Geld hat. Das müsste B eben vorher klären,ob er es unter diesen Bedingungen überhaupt ausleiht.
Muss A haften,dann gilt das.
Nur,wo nichts ist,kann man vielleicht auch nichts zurückzahlen. Nicht mal in Miniraten.
Dann wartet B eben bis zu 30 Jahre lang bis A mal wieder zu Geld kommt und versucht es immer wieder das Geld einzufordern.
Wenn NICHTS zur Haftung vor der Ausleihe gesagt wurde,dann
könnte man sogar davon ausgehen,A haftet überhaupt nicht !
Nur für grobe Fahrlässigkeit oder sogar
Vorsatz(Tempo,Trunkenheit).
was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Im geschilderten Fall wurde das Auto des Verleihers durch den Leihenden beschädigt und es ist kein Schaden durch das Fahrzeug am Eigentum Dritter entstanden.
angenommen Person A leiht von Person B dessen Auto aus eigenem
Interesse aus und verursacht während der Fahrt einen Schaden
an diesem Auto.
Sehe ich das richtig, dass der Halter des Fahrzeugs einen Vorteil dadurch hatte, dass er es verlieh?
Kann es sein, dass der A dem B helfen wollte?
Die Haftung bei Gefälligkeitsschäden ist was Besonderes.
Wenn der A z.B. den angetrunkenen B nach Hause fährt und dabei den Wagen des B leicht fahrlässig beschädigt, dann könnte eine Haftung ausgeschlossen sein.