Auto verleihen - Rechtslage bei Tüv-Mängel

Guten Tag,

ein Mann verleiht seinen Fiat Doblo an einen Freund. Serienmäßig hat dieses Auto nur 2 Sitze und der Rest ist Ladefläche. Für private Zeltplatznutzung hat der Besitzer des Autos auf der Ladefläche in Eigenregie eine Sitzbank angeschraubt, um einen alternativen Sitzplatz zu haben.

Vor dem Verleih dieses Autos an den Freund weißt der Besitzer den Leiher darauf hin, dass die Rückbank nicht Tüv-abgenommen ist und auf keinen Fall geeignet ist, um im Fahrtbetrieb noch 2 weitere Personen zu transportieren. Der Leiher nimmt trotzdem noch 2 Kumpels mit und sie sitzen also zu viert im Auto.

Es passiert ein Unfall, die Polizei stellt fest, dass auf der Rücksitzbank gar keine Personen hätten transportiert werden dürfen, weil die Rückbank keine für den Transport von Personen geeignete ist, sondern im besten Fall als ständige Ladung angesehen werden muss.

Ist der Besitzer des Autos, der diese Rückbank zu verantworten hat, nun strafrechtlich belangbar oder bekommt er Probleme mit der Versicherung? Oder ist der derzeitige Fahrer verantwortlich, weil er entgegen der Warnung des Besitzers, trotzdem Personen auf dieser Bank transportiert hat?

Wie kann sich der Besitzer rechtlich absichern? Er möchte seinem Freund das Auto gerne leihen und die Sitzbank trotzdem im Auto belassen.

Vielen Dank für Rat und Hilfe,

Ronny Seiler

Hi,

der Halter hat in erster Linie mal Probleme mit dem Finanzamt wenn das Fahrzeug als Lkw zugelassen ist.

Daneben gilt die hintere Fläche als Ladefläche, und lasse mich mal raten, es gibt auch die Befestigungspunkte für die Sicherheitsgurte mehr. Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden. Kostet glaube ich die ungeheure Summe von 5€

Es ist also kein TÜV Mangel, es ist ein Mangel in der Zulassung.

Was das kostet, keine Ahnung, aber die Sitzbank würde ich wieder raus machen.

Q-Gruß