Liebe Experten,
Mal angenommen, Person A leiht Person B ihr Auto, weil Person B mit Person C auf eine Party will. In der Nacht vor der Party knallt Person B das Auto an einen Baum (Totalschaden)
Da Person A der Person B das Auto nur zwecks des Besuches der Party geliehen hat, welche Handhabe hat Person A gegen Person B?
Wenn zudem rauskommt, nachdem der Unfall passiert ist, dass Person B zwar ienen Führerschein hat, diesen aber schon hätte in der Woche vor dem Unfall abgeben müssen, wie tief steckt Person A mit der A…Karte in der Schei…, davon ausgehend, dass Person B bei Schlüsselübergabe den Führerschein im Portemonnaie hatte, und für NIEMANDEN, auch nicht die anwesenden Zeugen, ersichtlich war, dass Person B keinen FS hätte haben dürfen?
Da Person A auf den Wagen angewiesen ist, kann sie Person B zwecks Schadenersatz zur Verantwortung ziehen? Würde sowas die Haftpflichtversicherung von Person B übernehmen (davon ausgehend, dass die Nicht-Abgabe des FS auf einem Missverständnis beruht) ?
Interessierte Grüsse
Sticky