Die Tochter meines Mannes (sie lebt bei
ihrer Mutter) hat kürzlich ihren
Führerschein bestanden und möchte sich nun
gelegentlich mein Auto ausleihen. Ich nehme
an, daß im Falle eines von ihr verschuldeten
Unfalls meine Versicherung für den
gegnerischen Schaden aufkommt, da ich der
Fahrzeughalter bin. Aber wer zahlt den
Schaden an meinem Auto? Die
Haftpflichtversicherung ihrer Mutter? Oder
muß sie für den Schaden selbst a
Die Tochter meines Mannes (sie lebt bei
ihrer Mutter) hat kürzlich ihren
Führerschein bestanden und möchte sich
nun
gelegentlich mein Auto ausleihen. Ich
nehme
an, daß im Falle eines von ihr
verschuldeten
Unfalls meine Versicherung für den
gegnerischen Schaden aufkommt, da ich der
Fahrzeughalter bin
Richtig
. Aber wer zahlt den
Schaden an meinem Auto? Die
Haftpflichtversicherung ihrer Mutter?
Oder
muß sie für den Schaden selbst a
Den Schaden an Deinem Fahrzeug muß sie aus eigener Tasche berappen. Eine Privathaftpflicht deckt keine Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, weiterhin sind Schäden an geliehenen Sachen sowieso nicht versichert.
Gruß
Edgar
Hallo Bea,
grundsätzlich bezieht sich die Kfz-Versicherung immer auf das Fahrzeug und nicht auf die Person.
Wie Du richtig annimmst, kommt für einen von der Tochter deines Mannes verursachten Schaden, den der Unfallgegner erlitten hat, die Kfz-Haftpflicht Deines Kfz auf.
Ebenso kommt die Kasko-Versicherung Deines Autos, falls vorhanden, für die Schäden am
eigenen Fahrzeug auf.
Hierbei ist auf folgendes zu achten:
- der Schaden muß durch die Kasko gedeckt sein ( Teilkaskoschutz erstreckt sich lediglich auf Diebstahl des Kfz incl. mitversicherter Teile/ Beschädigungen am Kfz, die mit einem Diebstahl im kausalem Zusammenhang stehen/Brand, Blitzschlag, Explosion/ Glasbruch/ Wildschaden )
Eine Inanspruchnahme der Teilkasko hat keine (!) Höherstufung zur Folge, da ein schadensfreier Vertragsverlauf hier nicht rabattiert wird. - anders sieht es bei der Vollkasko aus:
fällt der Schaden in diese Deckung, hast Du zwei Möglichkeiten:
- ist er relativ gering ( bitte dabei die Höhe der Selbstbeteiligung beachten!), kann der Verursacher ( die Tochter Deines Mannes ) diesen komplett aus eigener Tasche bezahlen. Dieses bitte vor Inanspruchnahme des Versicherers genau prüfen, denn im Gegensatz zur Haftpflicht gewähren nicht alle Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Rückkaufes!
- Ist der Schaden hoch, ist es günstiger, den Versicherer in Anspruch zu nehmen, hat aber einer Hochstufung zu Folge, d.h. Du als Versicherungsnehmer ( der Status des Fahrzeughalters spielt dabei keine Rolle )darfst in den nächsten Jahren eine höhere Vollkaskoprämie berappen.
Wieviel Mehrkosten Du dann haben wirst, läßt sich so pauschal nicht sagen, aber jeder gute Makler oder Vertreter kann Dir das individuell ausrechnen.
Das wiederum bedeutet, dass Du Dir die Mehrprämie vom Verursacher wiederholen mußt.
Fazit: Überlege Dir sehr gut, ob Du Dein Auto verborgst! Wenn ja, vergiß nicht, den weiteren Nutzer beim Versicherer zu melden, falls Du jetzt eine Nutzerkreisbeschränkung in Deinem Vertrag vereinbart hast!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Karnowsky