Auto verliehen - Unfall verursacht - wer zahlt?

Die Tochter meines Mannes (sie lebt bei ihrer Mutter) hat kürzlich ihren Führerschein bestanden und möchte sich nun gelegentlich mein Auto ausleihen. Ich nehme an, daß im Falle eines von ihr verschuldeten Unfalls meine Versicherung für den gegnerischen Schaden aufkommt, da ich der Fahrzeughalter bin. Aber wer zahlt den Schaden an meinem Auto? Die Haftpflichtversicherung ihrer Mutter? Oder muß sie für den Schaden selbst aufkommen?

… falls Du Vollkaskoversichert bist, zahlt Deine Versicherung (je nachdem, wie das halt passiert ist und was Du mit denen vereibart hast), falls nicht, ist’s Dein Pech, bzw. kannst Du das Geld von Deiner „Stieftochter“ wieder holen (einklagen oder so…).
Gruss
Annette

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Hallo Bea!

Also die Rechtslage ist erstmal klar, Deine Stieftochter wäre haftbar. Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das die Haftpflicht bezahlen wird.
Wenn hier keiner genaues weiß, solltest Du den Punkt vielleicht mal unter Versicherungen stellen. Die kennen sich damit besser aus.

Grüße
Swantje

Privathaftpflicht-Versicherungsverträge schliessen in aller Regel alle Schäden aus, die durch Kraftfahrzeuge entstanden sind!

Reinhard

Hi Bea,

ich habe 'mal einem Kumpel das geliehene Auto verschrottet und weiss seither, daß der Besitzer bei verliehenen Gegenständen keinerlei Schadensersatzansprüche an den Entleiher hat (außer bei mutwilligem Verhalten).

Dem Freund habe ich damals aber trotzdem die 400 Mark, die die Kiste vor dem Unfall wert war bezahlt.

Ciao

Uwe

Hi,
so wie Uwe sollte man es immer handhaben, auch wenn kein einklagbarer Anspruch besteht. Wenn wir alle nur noch nach dem handeln oder nicht handeln, was in Gesetzestexten festgelegt ist, degenerieren wir zu einer Gemeinschaft von Rechthabern und Prozeßhanseln …
Ein abschreckender Lektüretip ist:
Thomas Bergmann: Giftzwerge - Wenn der Nachbar zum Feind wird, Beck’sche Reihe.
w-w-w-Grüsse Dieter