Auto verliehen, Unfall

Hallo, brauche dringend eure Hilfe. Ich habe unser Auto an einem Bekannten ausgeliehen und der ist von der Strasse gekommen und mein Auto ist schrott sozusagen. Andere Autos oder Personen sind nicht zu Schaden gekommen.

Welche Versicherung muss nun zahlen? Privat Haftpflicht oder meine KFZ Versicherung?

Also …

In erster Linie wird die Haftpflichtversicherung (soweit vorhanden) den Schaden bezahlen „müssen“. Das heisst jedoch noch nicht, dass die Versicherung das Geld auch freiwillig herausrücken wird. Besonders dann, wenn Alkohol oder überhöhte Geschwindigkeit im Spiel war und (durch die Sachverständigen) somit eine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, sieht es schlecht aus.

Ist keine Haftpflichtversicherung vorhanden, muss der Freund den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen, was Notfalls auch von Ihnen eingeklagt werden kann.

Ihre KFZ Versicherung würde nur dann bezahlen, wenn das Fahrzeug vor dem Unfall gestohlen wurde und man Ihnen keine Fahrlässigkeit (z.B. Liegenlassen des Fahrzeugschlüssels auf dem Kneipendresen, eine offene Wohnungstür, etc.) nachweisen kann.

Meine Empfehlung … Sobald die Haftpflichtversicherung des Freundes den Schaden ablehnt, SOFORT den Fall an einen Anwalt übergeben!

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online: http://www.nordpower.org

Hallo,

das geht nur über die eigene Kfz-Versicherung, wenn eine (Voll-) Kasko besteht…

Grüße, M

Kfz Versicherung

Hallo, brauche dringend eure Hilfe. Ich habe unser Auto an
einem Bekannten ausgeliehen und der ist von der Strasse
gekommen und mein Auto ist schrott sozusagen. Andere Autos
oder Personen sind nicht zu Schaden gekommen.

Das ist doch schon mal das Wichtigste, daß keine Person zu Schaden gekommen ist.

Welche Versicherung muss nun zahlen? Privat Haftpflicht oder
meine KFZ Versicherung?

Erst mal: Durfte derjenige fahren?
-gültige Fahrerlaubnis?
-hast Du einen Tarif gewählt, in dem derjenige auch das Fahrzeug fahren darf? (Fahrerkreis)

Also:
Fremdschäden zählt Deine KFZ-Haftpflichtversicherung (z.B. Leitplanke, Straßenbaum, Flurschaden, Feuerwehreinsatz wg auslaufendem Kraftstoff etc)
Wenn der Fahrer vom Tarif her nicht hätte fahren dürfen, kann es sein, dass Du eine Vertragsstrafe zahlen mußt, z.B. 1 Jahresbeitrag.

Die private Haftpflicht von Deinem Bekannten hat nix damit zu tun. Das Führen von KFZ wird nicht davon gedeckt.

Wenn Du eine Vollkasko hast, kannst Du den Schaden an Deinem KFZ darüber abwickeln.

Sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko wirst Du hochgestuft, falls Du diese in Anspruch nehmen musst.
Das ist ein Schaden, den Dir Dein Bekannter ersetzen muss, allerdings ohne, dass eine Versicherung dafür aufkommt.

Wenn Du keine Vollkasko hast, dann muss Dein Bekannter auch den Schaden an Deinem Auto bezahlen, ebenfalls ohne dass eine Versicherung dafür aufkommt.

Alle Fragen geklärt?

Gruß Dirk

Du musst zahlen da du ihm das Auto geliehen hast. Dein Auto , Deine Versicherung, Dein „Pech“. Man soll sich gut überlegen ob man Autos überhaupt ( Privat) verleiht !! Hoffentlich hast Du Vollkasko, dann bleibst Du „nur“ auf der Beitragserhöhung sitzen.
Wenn es jedoch ein guter Freund war, frage Ihn doch ob er Dir was gibt . . . . . ( ohne Rechtsanspruch )

Die Privathaftpflicht leistet bei so einem Schaden auf gar keinen Fall. Der Haftpflichtschaden wird über Ihre Kfz Versicherung abgerechnet. Eventuell haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Bekannten. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt prüfen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

alles was mit einem Auto zu tun hat ist in der PHV aufgrund der sogenannten „Benzinklausel“ ausgeschlossen.
Der Schaden an Deinem Auto ist nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Ich hoffe, Du hast eine!!!
Viele Grüße
Sunshine

Hallo,

weder PHV von Kfz-Haftpflicht (weil du ja schriebst; es seien keine anderen Sachen oder Personen geschädigt).
Somit gehts nur um den Schaden am eigenen Fahrzeug und der ist ausschließlich Sache für eine ggf. vorhandene Fahrzeugversicherung, auf normaldeutsch Kasko.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de